ᐅ Kosten für Entwässerung gerechtfertigt? Berechnung Geschossfläche
Erstellt am: 13.08.20 10:43
Snowy3614.08.20 10:02
Altai schrieb:
Ich hatte selbst den Fall, da ging es auch um den Beitrag, der für den Anschluss des Hauses an die Kläranlage fällig wird.
Das richtete sich nach der Anzahl der Vollgeschosse. Mir wurden zwei Vollgeschosse angerechnet. Ich habe dann eine Zeichnung hingeschickt, aus der hervor ging, dass das OG kein Vollgeschoss lt. Landesbauordnung ist.
Die Antwort war, dass das nicht interessieren würde, man könne einfach pauschal alle Fläche, die eine Höhe über 1,40m hat, anrechnen.
Nun ging es bei mir zum Glück nur um einen niedrigen dreistelligen Betrag, von dem ich 1/3 hätte sparen können, wenn ich mein OG hätte "wegdiskutieren" können. Ich habe deshalb nicht weiter interveniert.
Aber spannend, wie dann plötzlich eine "passende" Definition herausgekramt wird...Genau darum ging es mir.Tolentino14.08.20 10:19
Snowy36 schrieb:
Aber abgesehen davon verstehe ich auch nicht warum man mit Keller mehr Abwasser haben sollte als ohne ...Du hast auf deiner Grundstücksfläche weniger Erdreich, das für Niederschlagswasser als "Pufferspeicher" dienen kann und trägst damit erwartungsgemäß zu mehr Abwasser (durch ablaufendes Niederschlagswasser) in das Abflusssystem ein. Wäre jetzt mein Versuch das aus Perspektive der Gemeinde zu erklären...
guckuck214.08.20 11:07
Altai schrieb:
Aber spannend, wie dann plötzlich eine "passende" Definition herausgekramt wird...Stimmt doch gar nicht, Es zählt die Gebührenordnung und die hat der TE doch zitiert und die Definition markiert.
Aber es ist mäßig. Der Bescheid scheint korrekt und die Summe wird zu zahlen sein. Man kann nur an den Thread bzgl. Baunebenkosten erinnern. Dieser Posten wurde offenbar schlicht vergessen.
Altai14.08.20 12:53
: das mit der Definition bezog sich auf meinen Fall, wobei es bestimmt irgendwo ein Papier des Abwasserzweckverbands gibt, das eben diese Definition hergibt. Danach habe ich selbst nicht geschaut. Es ging auch nur um ein paar Euro.
Zaba1215.08.20 11:03
Die Gebühr ist bekannt. Werden wir früher oder später auch nachzahlen müssen. Da wir aber schon beim Kauf anteilig gezahlt haben, müssen wir noch 70qm nachzahlen. Wird irgendwo bei 1300€ liegen.
Snowy3615.08.20 13:16
Ja die Gebühr ist bekannt aber nicht deren Berechnung .