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ᐅ Kosten für eineinhalbgeschossiges Haus/ca. 160 -170 m²/Keller?


Erstellt am: 27.03.13 09:14

markus7727.03.13 09:14
Hallo, meine Frau und ich möchten demnächst ein schlüsselfertiges Massivhaus bauen.

Was kostet ein eineinhalbgeschossiges und schlüsselfertiges Massivhaus, zzgl. Keller
mit ca. 160 -170 m² Wohnfläche?

Wir verfügen über ein eigenes Baugrundstück und über ca. 330.000 Euro
Eigenkapital.

Bauregion: Baden Württemberg (Alb-Donau-Kreis) südlich von Ulm.

Vielen Dank, für Eure Antworten.
nordanney27.03.13 09:32
... das könnte mit dem Eigenkapital klappen (abhängig von z.B. Ausstattung, Heizungsart, Erschließung etc.)
Baufie27.03.13 16:14
Also die 330.000 werden wohl, obwohl das Grundstück vorhanden ist nicht ganz reichen. Garage, Garten tec. kommen ja auch noch dazu.

Aber bei diesem Eigenkapital und dem vorhandenen Grundstück Düfte einem Kredit nichts im Wege stehen.
Bauexperte28.03.13 10:39
Hallo,
markus77 schrieb:

Was kostet ein eineinhalbgeschossiges und schlüsselfertiges Massivhaus, zzgl. Keller
mit ca. 160 -170 m² Wohnfläche?
Rein monolithisch gebaut und als KfW 70 Effizienzhaus - für 160 qm reine Wohnfläche incl. Nutzkeller gute TEUR 280 schlüsselfertig; ex Malerarbeiten und Bodenbeläge.

Dann kommen noch die typischen Baunebenkosten in Höhe TEUR 35 hinzu, Reserve für evtl. erforderliche Gründungsmehrkosten ca. TEUR 8, Malerarbeiten und Bodenbeläge in EL gute TEUR 10, Außenanlagen TEUR 10, Fertiggarage 3 x 9 TEUR 11 und Reserve für Aufmusterung nochmals gute TEUR 10.

All in ein Gesamtinvest in Höhe TEUR 364

Grüße, Bauexperte
markus7728.03.13 11:05
Hallo zusammen,

erst mal vielen Dank, für Eure Aufklärungen, die für mich als Neuling sehr wichtig sind.

Ich werde bestimmt noch mehr Fragen stellen...

Zählen die Erschließungskosten zu den Baunebenkosten dazu?

Dann weiß ich jetzt auf jeden Fall, dass ich doch einen Kredit benötige.

Gruß markus77
Bauexperte28.03.13 11:32
Hallo,
markus77 schrieb:

Zählen die Erschließungskosten zu den Baunebenkosten dazu?
Ja - und hier lauern auch schon die ersten Tücken, denn das Grundstück gilt als erschlossen, wenn die öffentlichen Versorger ihre Leitungen in der, dem Grundstück vorgelagerten, Straße zu gängig halten.

Grüße, Bauexperte
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