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ᐅ Kosten Blower Door Test!?

Erstellt am: 16.03.17 08:58
G
Gatho
G
Gatho
16.03.17 08:58
Guten Morgen,

ich habe eine kurze und einfache Frage...

Wir bauen über einen Bauträger ein Kfw70 Haus - wer übernimmt die Kosten für diesen Test? Muss der BT nicht gewährleisten das das gebaute Haus dem KFW70 Standard entspricht und dies anhand eines solchen Tests belegen? Unabhängig davon ob man über die KfW Bank finanziert oder nicht.

Viel Glück & danke!
Gatho
H
HilfeHilfe
16.03.17 09:41
also bei uns hat es der BT gemacht obwohl hier nichts festgeschrieben wurde im Vertrag...

reine Kulanz wie ich finde
B
BigFlow
17.03.17 17:24
Wir bauen KFW 55 unser Bauträger trägt auch die Kosten. Wenn ich es richtig verstanden habe werden zwei Tests gemacht. Einer war jetzt schon vorm anbringen der Trockenbauelemente. Der zweite kommt wenn die Außendämmung dran ist.

Ich bin aber auch der Meinung, wenn ich ein KFWXX Haus kaufe dann sollte der Test doch auch mit drin sein.
A
Alex85
17.03.17 18:56
Wenn ich im Laden nen Sack Kartoffeln kaufe, bin ich der Meinung, sollte auch nen Bund Karotten mit drin sein. Und nun?

Was wird denn vertraglich geschuldet?

Um der Energieeinsparverordnung gerecht zu werden, ist ein Blower-Door-Test nur in bestimmten Fällen (Kontrollierte-Wohnraumlüftung vorhanden und in Energieeinsparverordnung-Nachweis berücksichtigt bzw. Luftwechselzahl von 0,6 1/h angenommen) verpflichtend. Sofern also "nur" nach Energieeinsparverordnung gebaut wird und der Test nicht explizit Vertragsbestandteil ist, wüsste ich nicht, warum der plötzlich inklusive sein sollte.
T.Beyermann18.03.17 21:41
Wie meine Vorgänger schon richtig geschrieben haben. Die Durchführung bzw. Kostenübernahme des Blower Door Test seitens des Bauträger ist keine Pflicht und in jedem Fall individuell zu vereinbaren.
B
Bieber0815
19.03.17 14:22
Und wenn jemand vom Bauträger ein "KfW55-Haus" kauft, der Vertrag aber nichts zum Blower-Door-Test sagt. Ist der dann dabei oder nicht? Die KfW verlangt ja laut Merkblatt "Die Luftdichtheit der Gebäudehülle ist messtechnisch nachzuweisen", der Bauträger benötigt also den Nachweis für die Leistungserbringung.
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