ᐅ Kommune möchte mein Grundstück - Richtig verhandeln?
Erstellt am: 15.08.12 00:22
Bauexperte17.08.12 09:51
Hallo,
Btw. bei einem Vergleich verdienen die Anwälte beider Parteien gem. BRAGO immer doppelt; also ein lukratives Geschäft.
Freundliche Grüße
Aeon77 schrieb:Ja; eine ärgerlichere Konsequenz dürfte es kaum geben.
meist Du mit Druckmittel im Endeffekt die Enteignung für das Allgemeinwohl ?
Aeon77 schrieb:Ich kenne diesen Artikel nicht, vermute aber, dass der Inhalt zum Einen nicht vergleichbar sein dürfte und zum Anderen, dass ein Verfahrensfehler o.ä. Basis der Entscheidung gewesen ist.
Im Internet habe ich allerdings einen Artikel gefunden ...
Aeon77 schrieb:Das wäre die günstigste Variante, findet aber imho kaum Anwendung, wenn Städte oder Gemeinden als Beklagte beteiligt sind. Dafür ist der Vorlauf zu lange, wie Emer beschrieben hat - also ausreichend Zeit für einen Vergleich.
Solche Angelegenheiten enden soweit mir bekannt ist doch eh immer in einem Vergleich und jede Seite zahlt den eigenen Anwalt..
Btw. bei einem Vergleich verdienen die Anwälte beider Parteien gem. BRAGO immer doppelt; also ein lukratives Geschäft.
Freundliche Grüße
emer17.08.12 12:04
Hallo,
(ja das mit den Tippfehlern ist ein Ding )
Wie es ist, wenn ausschließlich öffentliche Einrichtungen in einem Bebauungsplan austauschen, ist schwer zu sagen.
Ich kenne Fälle, da wurde Ausgleichsfläche angeboten ( also ein Stück vergleichbares Land, welches nicht im Baugebiet liegt) oder eben woe bei dir Geld.
Wenn der Preis für dein Grundstück schon nach dem Bodenrichtwert für Bauerwartungsland bemessen ist, wirst du selbst mit Verhandlungen nicht ( viel ) mehr raus holen können. Denn, woe ich schon sagte, dieser wer i.d.R. Der ist, mit dem der Rest berechnet wird.
Die weitere Wertsteigerung entsteht also nicht durch: "ohh, das sieht nun besser aus, das ist nun mehr wert", sondern durch die Umlegung, in welcher Form auch immer ( gleicher Wert breit weniger Grundfläche, ergibt höheren Wert pro qm ) und durch das Einbringen des Geldes für die Erschließung.
Frag vielleicht einfach mal ganz unverbindlich einen oder zwei Notare aus der Gemeine. Unserer hat damals den Bodenrichtwert fast 1:1 geschätzt wie er dann tatsächlich war. So hast di dann ein paar Meinungen mehr und kannst schauen ob das Angebot von der Gemeinde passt.
Viel Erfolg
(ja das mit den Tippfehlern ist ein Ding )
Wie es ist, wenn ausschließlich öffentliche Einrichtungen in einem Bebauungsplan austauschen, ist schwer zu sagen.
Ich kenne Fälle, da wurde Ausgleichsfläche angeboten ( also ein Stück vergleichbares Land, welches nicht im Baugebiet liegt) oder eben woe bei dir Geld.
Wenn der Preis für dein Grundstück schon nach dem Bodenrichtwert für Bauerwartungsland bemessen ist, wirst du selbst mit Verhandlungen nicht ( viel ) mehr raus holen können. Denn, woe ich schon sagte, dieser wer i.d.R. Der ist, mit dem der Rest berechnet wird.
Die weitere Wertsteigerung entsteht also nicht durch: "ohh, das sieht nun besser aus, das ist nun mehr wert", sondern durch die Umlegung, in welcher Form auch immer ( gleicher Wert breit weniger Grundfläche, ergibt höheren Wert pro qm ) und durch das Einbringen des Geldes für die Erschließung.
Frag vielleicht einfach mal ganz unverbindlich einen oder zwei Notare aus der Gemeine. Unserer hat damals den Bodenrichtwert fast 1:1 geschätzt wie er dann tatsächlich war. So hast di dann ein paar Meinungen mehr und kannst schauen ob das Angebot von der Gemeinde passt.
Viel Erfolg
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