ᐅ Können Erschließungsleitungen geteilt werden? Erfahrungen?
Erstellt am: 05.11.18 22:35
Bei uns wurde es nicht genehmigt, wir hätten Kanal und sämtliche Anschlüsse gemeinschaftlich nutzen können (waren entsprechend groß dimensioniert), aber wir haben einen eigenen Kanal und einen eigenen Hausanschluss machen müssen.
Allein den Revisionsschacht dürfen wir gemeinschaftlich nutzen.
Bei einer Grundstücksteilung müssen in jedem Fall dann die entsprechenden Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen werden und wirken, natürlich, wertmindernd.
Allein den Revisionsschacht dürfen wir gemeinschaftlich nutzen.
Bei einer Grundstücksteilung müssen in jedem Fall dann die entsprechenden Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen werden und wirken, natürlich, wertmindernd.
Fuchur schrieb:
ok, dann muss ich es doch mit den Versorgern einzeln abklären. Gestaltet sich nur recht zäh, da ich seit Wochen auf eine Auskunft warte, wo überhaupt genau die Erschließungsleitungen auf dem Grundstück liegen.Probiere es Mal mit einer Wünschelrute, nicht lachen, das klappt, zumindest bei mir. Ich habe sämtliche Leitungen auf dem Grundstück gefunden.
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