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ᐅ Kleintechniken von Erbe in die Finanzierungshöhe?


Erstellt am: 22.10.21 16:49

driver5523.10.21 11:18
Fidibus88 schrieb:

das stimmt, dazu wären wir auch bereit.
Ja, es gibt noch einen Bonus bei mir in nicht unerheblicher Höhe. Aber wir möchten trotz Haus unseren sehr hohen Lebensstandard (wir geben ca 900€ für Lebensmittel aus im Monat und fahren auch mal ganz spontan für 800€ 2 Tage weg) nicht einschränken. Dafür ist es uns nicht wichtig genug.
Auch ein „angeblicher Großverdiener“ kann (sollte) auf Dauer nicht mehr ausgeben als er hat.
Joedreck23.10.21 11:37
Frag die Banken was sie sagen. Selbst wenn das Erbe nicht kommt, kann man wenn alle stricke reißen in 20 Jahren das Haus verkaufen um die Schulden zu tilgen, oder das Aktiendepot auflösen. Vielleicht mit Verlusten, reduziert aber die Restschuld.
Ein wirkliches Risiko sehe ich hier nicht.
Natürlich ist es ein wenig ein Glücksspiel. Allerdings scheint Geld in der Hinterhand zu sein und von daher würde ich das geringe Risiko wagen.
Wenn man eines nicht hat, dann ist es unendlich Zeit. Genießt das Leben jetzt und versucht so früh wie möglich in den Ruhestand zu gehen. Wenn das Haus da noch reinpasst, dann macht es. Wenn nicht, dann eben nicht.
ypg23.10.21 12:03
Die Frage war ja vom TE, ob man nach höherwertigen Immobilien schauen kann aufgrund der Erberwartung / 1%-Tilgung, also ü600000€, Richtung 700000€ und gar noch höher…
-> am besten, einfach mal ein Finanzierungsgespräch führen. Dann hört man auch vom Fachmann, wo Grenzen, auch bei Niedrigtilgungen sind.
Allerdings sollte man dahingehend selbst mal den klaren Gedanken fassen, wie dieses Vorgehen in den „Großverdiener“-Gedanken passt.
Da ist zu viel Wunschdenken bei.
Hyponex24.10.21 20:46


also was ich hier mal in den Raum werfen würde:
Deine Eltern können das Haus noch nicht auf Dich überschreiben? OK, kein Ding, warum auch immer.
ABER
wahrscheinlich ist das Haus schon abbezahlt?
wäre es Möglich es zu beleihen?

d.h. Du nimmst als Beispiel 150.000-200.000€ Kredit auf auf Dich, als Sicherheit wird das Haus der Eltern genommen.

Somit hast Du dann 150.000-200.000€ mehr Eigenkapital. Das was Du zusätzlich zu den ersparten 80.000€ hast.

wenn Du also ein passendes Objekt für 600.000-800.000€ findest, finanzierst Du da halt nur 80%

somit hast Du dadurch schnell um 0,X% günstigeren Zins, auf Dauer kann man da sehr viel Geld sparen, vor allem bei den Summen.

PS. auf beide Kredite wäre dann auch kein Problem es mit 1% Tilgung zu machen. Würde dann aber eher bei noch entspannten Zinsen eher 20 Jahre Zinsbindung wählen... ggf. gibt es da schon was "geerbtes" und somit dann in 20 Jahren komplett "Schuldenfrei" sein

PS2. Gerne melden, wenn Du nähere Infos etc. brauchst
Grundaus25.10.21 09:02
noch was zum Berliner Testament. Du erbst nur wenn beide gestorben sind. und das kann auch sein wenn dein Haus bereits abbezahlt ist. Dein Geld in Aktien und Sparrate für´s Haus zu unterteilen ist mentale Buchführung, du hast nur ein Vermögen
shenja25.10.21 13:37
Hyponex schrieb:



also was ich hier mal in den Raum werfen würde:
Deine Eltern können das Haus noch nicht auf Dich überschreiben? OK, kein Ding, warum auch immer.
ABER
wahrscheinlich ist das Haus schon abbezahlt?
wäre es Möglich es zu beleihen?

d.h. Du nimmst als Beispiel 150.000-200.000€ Kredit auf auf Dich, als Sicherheit wird das Haus der Eltern genommen.

Somit hast Du dann 150.000-200.000€ mehr Eigenkapital. Das was Du zusätzlich zu den ersparten 80.000€ hast.

wenn Du also ein passendes Objekt für 600.000-800.000€ findest, finanzierst Du da halt nur 80%

somit hast Du dadurch schnell um 0,X% günstigeren Zins, auf Dauer kann man da sehr viel Geld sparen, vor allem bei den Summen.

PS. auf beide Kredite wäre dann auch kein Problem es mit 1% Tilgung zu machen. Würde dann aber eher bei noch entspannten Zinsen eher 20 Jahre Zinsbindung wählen... ggf. gibt es da schon was "geerbtes" und somit dann in 20 Jahren komplett "Schuldenfrei" sein

PS2. Gerne melden, wenn Du nähere Infos etc. brauchst

Das wird nicht funktionieren. Ich interpretiere aus den Antworten des Threaderstellers, dass diese an Demenz erkrankt sind. Hier müsste ein Gericht der Beleihung zustimmen und das wird es nicht tun.
Sofern ich das falsch interpretiert habe, dann sorry.
tilgung