ᐅ Kleberspuren auf Parkett von Parkettverleger
Erstellt am: 13.12.22 08:50
Reggert28.02.23 08:21
Also bei uns war ich es 😉 kein Auftragnehmer, hab mich selber bezahlt mit Pizza und Bier
Tolentino28.02.23 08:31
Dann hat deine Frau gemeckert, dass das unsauber ist und du hast die DIN hervorgeholt und gesagt "Du siehst das ja nur vom Flur aus...!" :P
scnr
Ja, was teilweise für Toleranzen nach Norm noch in Ordnung sind hat mich auch gewundert.
scnr
Ja, was teilweise für Toleranzen nach Norm noch in Ordnung sind hat mich auch gewundert.
Steffi3328.02.23 19:16
Ist der helle Fleck durch Wegrubbeln entstanden? Sprich.. wurde da die „Tönung“ entfernt? Oder sind es eingetrocknete Kleberreste?
xMisterDx28.02.23 20:45
Sandra84 schrieb:
(...) Der Tilo Vertreter rät mir zu einer Intensivpflege, aber verfällt dann nicht meine Gewährleistung wenn ich selber was aufbringe?Verfällt meine Gewährleistung, wenn ich mein Fahrzeug in den ersten 2 Jahren 70.000km bewege und daher 2 Ölwechsel und Inspektionen machen lasse?
Ganz im Gegenteil... die Gewährleistung verfällt, wenn ich diesen Service, den der Hersteller ausdrücklich vorschreibt, nicht mache...
Die Frage wäre hier nur, ob du die Intensivpflege selbst machst oder ob der Parkettleger das tun muss.
Reggert28.02.23 20:50
Gewährleistung verfällt nicht egal ob man Service erledigt/ Pflege betreibt, es ist ein gesetzlicher Anspruch
Was du meinst ist eine herstellergarantie, da darf man Regeln festlegen wann diese gilt
Bei dem Boden ist die Idee aber gar nicht dumm, melde es doch mal als gewährleistungsfall "schlechte materialqualität" dann streiten sich Verleger und hersteller wer schuld ist vielleicht kommt eine brauchbare lösung bei rum
Was du meinst ist eine herstellergarantie, da darf man Regeln festlegen wann diese gilt
Bei dem Boden ist die Idee aber gar nicht dumm, melde es doch mal als gewährleistungsfall "schlechte materialqualität" dann streiten sich Verleger und hersteller wer schuld ist vielleicht kommt eine brauchbare lösung bei rum
xMisterDx28.02.23 20:55
Kann den Gewährleistungsfall nicht nur derjenige melden, der den Boden gekauft hat?