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ᐅ Kinderbaugeld - Baugenehmigung


Erstellt am: 12.02.23 19:25

D
drej777
12.02.23 19:25
Hallo zusammen,

ich war eigentlich mittendrin das Kinderbaugeld zu beantragen als ich einen Brief bekommen habe, dass es ein Problem mit dem Eingabeplan gibt (1 bis 1,5 Jahre nach Baustart). Ich musste den Bauantrag erneut einreichen weil der Architekt geschlampt hat. Unter dem Strich habe ich jetzt eine zweite Baugenehmigung welche natürlich über die Frist von 31.3.2022 hinaus geht. Die erste Baugenehmigung ist im Freistellungsverfahren und innerhalb der KFW Frist > erteilt vor dem 31.3.2022. Mit der ersten Genehmigung wurde auch der Bau gestartet und ist bereits fertig gewesen als das Problem mit dem Plan erkannt wurde vom Landratsamt. Die Frage ist jetzt, kann ich das Baukindergeld trotzdem beantragten?
B
Benutzer 1001
12.02.23 20:16
Hatte ein Nachtrag nicht gereicht, Wieso unbedingt eine neue Baugenehmigung?
J
julimos
12.02.23 23:18
Ist doch eh gelaufen? Oder hast du noch letztes Jahr beantragt?
Frist für die Baugenehmigung war übrigens 31.3.2021.
1
11ant
13.02.23 01:27
drej777 schrieb:

als ich einen Brief bekommen habe, dass es ein Problem mit dem Eingabeplan gibt (1 bis 1,5 Jahre nach Baustart)
... würdest Du eine Zeitmaschine benutzt haben müssen: der Baustart kann ja nicht der Genehmigung vorausgehen, für die man den Eingabeplan benötigt. ...
drej777 schrieb:

Mit der ersten Genehmigung wurde auch der Bau gestartet und ist bereits fertig gewesen als das Problem mit dem Plan erkannt wurde vom Landratsamt.
Was also meinst Du eigentlich ?
drej777 schrieb:

Ich musste den Bauantrag erneut einreichen weil der Architekt geschlampt hat.
Hier kann ich mich der Frage
Offtopic schrieb:

Hatte ein Nachtrag nicht gereicht, Wieso unbedingt eine neue Baugenehmigung?
nur anschließen.

Zu Deiner Frage, ob/wie Du das Baukindergeld noch beantragen kannst, wenn der Architekt verschuldet hat, daß Du eine Frist effektiv versäumt hast, ist zu sagen: nein, aus Sicht der mittelgewährenden Stelle ist Dein Fristversäumnis nicht dadurch heilbar, daß es ein Dritter (aus deren Sicht: Dein Erfüllungsgehilfe) (mit)verursacht hat. Allerdings ist Dein Projekt ja dasselbe geblieben. Du mußt also der mittelgewährenden Stelle glaubhaft darlegen, daß dem so ist, also der scheinbar "neue" Bauantrag noch dem fristgerecht eingereichten Projekt gilt.

Schaffst Du dies nicht, erleidest Du also einen finanziellen Schaden. Kannst Du dem Architekten sein maßgebliches Verschulden nachweisen, ist also dessen Berufshaftpflichtversicherung Dein Ansprechpartner für einen entsprechenden Schadenersatz.
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T
Tassimat
13.02.23 08:26
Reiche doch einfach den ersten genehmigten Antrag ein.
Falls es zeitlich noch hinhaut setzt du das Datum noch vor Erhalt des neuen Briefes.
F
Franky1927
15.02.23 09:38
"Das Baukindergeld kann im Rahmen der verfügbaren Fördermittel noch bis zum 31. Dezember 2022 beantragt werden "
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