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ᐅ KfW153 Kredit sofort sondertilgen - Vorfälligkeitsentschädigung?


Erstellt am: 14.01.20 14:41

nordbayer25.04.20 23:09
Nochmal eine Nachfrage, laut KFW Bedingungen muss die Kreditsumme ja für den Bau bzw die Immobilie eingesetzt werden. Muss ich den Kreditbetrag daher zwingend abrufen, *bevor* ich die entsprechenden Rechnungen bezahlt habe? Oder kann ich erst mal die Rechnungen selbst bezahlen und dann nachträglich die Kreditsumme abrufen? Wie ist das konkret geregelt? Früher abrufen kostet mehr Zinsen, würde lieber die Bereitstellungszins- und Tilgungs-freie Zeit etwas mehr ausnutzen. Kosten fallen aber jetzt gerade an.
Bautitus26.04.20 20:00
Das KfW-Darlehen kann nicht ausgezahlt werden. Es muss direkt an die Rechnungssteller ausgezahlt werden.
IngoBabenhause30.04.20 18:48
Hallo zusammen,
die Online-Rechner sind nicht genau genug. Eine VfE richtet sich auch tagesaktuell nach den Wiederanlagemöglichkeiten. Dazu kommt, dass die minimale Laufzeit einer Kreditvariante nichts mit dem zu tun hat, was berechnet wird.
Beispiel: wenn Du die Variante 10/2/10 gewählt hast, hat das Darlehen eine 10-jährige Laufzeit. Vorher kann nur mit VfE abgelöst werden und dann wird der gesamte Wiedersnlageschaden ermittelt - für die gesamte Restlaufzeit.
Dein Finanzierungsinstitut kann das aber für Dich ermitteln, die KfW hat für Banken ein Portal, in dem man die VfE kalkulieren kann.
IngoBabenhause30.04.20 19:01
nordbayer schrieb:

Nochmal eine Nachfrage, laut KfW Bedingungen muss die Kreditsumme ja für den Bau bzw die Immobilie eingesetzt werden. Muss ich den Kreditbetrag daher zwingend abrufen, *bevor* ich die entsprechenden Rechnungen bezahlt habe? Oder kann ich erst mal die Rechnungen selbst bezahlen und dann nachträglich die Kreditsumme abrufen? Wie ist das konkret geregelt? Früher abrufen kostet mehr Zinsen, würde lieber die Bereitstellungszins- und Tilgungs-freie Zeit etwas mehr ausnutzen. Kosten fallen aber jetzt gerade an.
Wenn ich jetzt nicht ganz daneben liege, muss dass 153er paritätisch zu den anderen Darlehen abgerufen werden. Du kannst bei mehreren Krediten - und das ist ja der Normalfall - nicht erst eines abrufen und dann das nächste. Die Abrufe machst auch nicht Du, sondern dein Finanzierungspartner!
Am Ende der Finanzierung musst Du Rechnungen und Gutachten einreichen, da ja das 153er an Bedingungen geknüpft ist.
nordbayer30.04.20 19:08
IngoBabenhause schrieb:

Du kannst bei mehreren Krediten - und das ist ja der Normalfall - nicht erst eines abrufen und dann das nächste.
Naja bei mir ist der Spezialfall, dass ich nur das KfW Darlehen habe, und es so spät wie möglich abrufen will, um Zinsen zu sparen. Die Rechnungen würde ich deshalb am liebsten aus Eigenkapital vorstrecken und dann erst nachträglich das Darlehen auszahlen lassen.
IngoBabenhause30.04.20 19:11
nordbayer schrieb:

Naja bei mir ist der Spezialfall, dass ich nur das KfW Darlehen habe, und es so spät wie möglich abrufen will, um Zinsen zu sparen. Die Rechnungen würde ich deshalb am liebsten aus Eigenkapital vorstrecken und dann erst nachträglich das Darlehen auszahlen lassen.
Wenn Du die Kreditzusage schon hast, kannst Du die Rechnung erst einmal selbst bezahlen und erst dann abrufen, wenn Du das Geld benötigst. Nach 12 Monaten kommt halt die Bereitstellung hinzu. Die ist mit 1,8% meist nicht mehr rentabel.
Die KfW will erst einige Zeit nach Bauende die passenden Belege vom Energieberater haben.
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