Hallo,
Vermutlich eher was für einen Anwalt, aber evtl. hat hier ja jemand schon mal so etwas erfahren und kann dazu was sagen.
Freunde von uns haben ähnlich wie wir in 2021/2022 gebaut und einen KfW Zuschuss für das KfW55 Haus bekommen.
Nun wurden sie nachträglich bei der Qualitätskontrolle der KfW ausgesucht und mussten alle möglichen Dokumente einreichen, u.a. auch den Hausvertrag mit der Baufirma, der ja erst nach Zuschussbestätigung der KfW unterschrieben werden darf.
Dieser wurde im August 2021 inkl. eines Zusatzes mit aufschiebender Wirkung unterschrieben, falls der KfW Zuschuss nicht bewilligt würde. Die Bewilligung kam im Oktober 2021 und danach konnte losgelegt werden.
Nun hat dieser Zusatz ein anderes Format als der restliche Vertrag, was Layout etc. angeht (einfach weil das wohl nicht mehr in dem Standardvertragsformat entworfen wurde).
Durch das andere Format stört die KfW sich nun daran und fordert den Zuschuss zurück mit dem Hinweis, dass sie nicht glauben, dass der Zusatz bereits beim Hausvertrag mit dabei war.
Ich weiß gar nicht was ich ihnen in dem Fall raten soll außer einem Anwalt, aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass lediglich ein anderes Format zur Ungültigkeit führen kann. Für mich hört sich das eher nach einem Versuch der KfW an möglichst wieder Zuschüsse zurück zu bekommen weil sie jetzt Programme nicht finanziert bekommen.
Jemand Erfahrungen?
Vermutlich eher was für einen Anwalt, aber evtl. hat hier ja jemand schon mal so etwas erfahren und kann dazu was sagen.
Freunde von uns haben ähnlich wie wir in 2021/2022 gebaut und einen KfW Zuschuss für das KfW55 Haus bekommen.
Nun wurden sie nachträglich bei der Qualitätskontrolle der KfW ausgesucht und mussten alle möglichen Dokumente einreichen, u.a. auch den Hausvertrag mit der Baufirma, der ja erst nach Zuschussbestätigung der KfW unterschrieben werden darf.
Dieser wurde im August 2021 inkl. eines Zusatzes mit aufschiebender Wirkung unterschrieben, falls der KfW Zuschuss nicht bewilligt würde. Die Bewilligung kam im Oktober 2021 und danach konnte losgelegt werden.
Nun hat dieser Zusatz ein anderes Format als der restliche Vertrag, was Layout etc. angeht (einfach weil das wohl nicht mehr in dem Standardvertragsformat entworfen wurde).
Durch das andere Format stört die KfW sich nun daran und fordert den Zuschuss zurück mit dem Hinweis, dass sie nicht glauben, dass der Zusatz bereits beim Hausvertrag mit dabei war.
Ich weiß gar nicht was ich ihnen in dem Fall raten soll außer einem Anwalt, aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass lediglich ein anderes Format zur Ungültigkeit führen kann. Für mich hört sich das eher nach einem Versuch der KfW an möglichst wieder Zuschüsse zurück zu bekommen weil sie jetzt Programme nicht finanziert bekommen.
Jemand Erfahrungen?
Jesse Custer schrieb:
Also, wenn mir zig Mrd. € fehlen würden, käme ich noch auf ganz andere Ideen... ich reiß mich seit gestern mit unserem Finanzamt herum, da ist die Situation sowas von 100%ig, da kann man einfach nur denken, dass die Brüder glauben "komm, wir versuchen es bei 10, wenn es bei einem klappt, haben wir schon wieder was gewonnen..."Manche Leute kommen auf Ideen… denkst Du der Finanzbeamte muss die Steuerlücke aus Eigenmitteln finanzieren?Weder die KfW noch andere Beamte aus Behörden versuchen nun durch unlautere Mittel Lindners Milliarden zu organisieren.
W
WilderSueden16.12.23 22:09hanghaus2023 schrieb:
Was ändert es wenn der Vertrag vorab geschlossen wurde? Es entsteht das gleiche Bauwerk.Um die blumige Elefantensprache mal zu übersetzen...es sollen Mitnahmeeffekte vermieden werden. In der Praxis ist es natürlich schwierig festzustellen, ob jemand wegen der Förderung etwas macht oder das auch ohne würde. Mit EH40 QNG Platin++ wird die Zielgruppe der freiwilligen Bauherren langsam sehr klein, mit der früheren Förderung für 55 und 40(+) war das aber definitiv gegeben. Die Reihenfolge von Förderantrag und Vertragsabschluss ist da eine Krücke...wobei hier wiederum in der Praxis das Problem einer zirkulären Abhängigkeit entsteht. Und das löst man mit der nächsten Krücke, indem mit der erste Banker eine Bescheinigung über ein "Beratungsgespräch" in die Hand gedrückt hat. Schaut man sich den ganzen Irrsinn mal nüchtern an, wird klar, warum Subventionen bei den meisten Ökonomen einen schweren Stand haben
N
NewHouseAppear09.02.24 08:49Kurzes Update, weil es ja doch ein paar interessiert hat:
Das ganze ging wohl mit 2 Briefen zwischen KfW und Bauherren noch hin und her. Die KfW hatte weiter angezweifelt, dass der Vertragszusatz bereits Teil des Bauvertrags war und forderte vom Bauunternehmen eine Bestätigung, dass es so war.
Dieses hat die Bestätigung problemlos ausgestellt und damit hat die KfW nachgegeben und alles hat seine Richtigkeit.
Trotzdem ganz schön fies so eine Rückforderung rauszuhauen aufgrund von solchen Nichtigkeiten...
Das ganze ging wohl mit 2 Briefen zwischen KfW und Bauherren noch hin und her. Die KfW hatte weiter angezweifelt, dass der Vertragszusatz bereits Teil des Bauvertrags war und forderte vom Bauunternehmen eine Bestätigung, dass es so war.
Dieses hat die Bestätigung problemlos ausgestellt und damit hat die KfW nachgegeben und alles hat seine Richtigkeit.
Trotzdem ganz schön fies so eine Rückforderung rauszuhauen aufgrund von solchen Nichtigkeiten...
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