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ᐅ KfW-Förderung für 2 Familienhaus


Erstellt am: 08.05.16 09:57

renewutz08.05.16 09:57
Guten Morgen,
das Grundstück ist bereits vorhanden und wir planen eine Stadtvilla/Stadthaus in Kfw55 zu bauen.
Da wir später einmal in dem Haus alt werden möchten, planen wir bereits so, dass man später komplett unten wohnen kann und ergo oben vermietet werden soll.

Nun stellen sich folgende Fragen:
1. Wenn ich dass Haus von Beginn an als Zweifamilienhaus plane, kann ich dann 2 x KFW Förderung abgreifen?
2. Was sind die Voraussetzungen die ich erfüllen muss, damit ich obige Förderung erhalten kann (außer Energieversorgung schon ausgelegt für 2 Parteien, ergo zwei Stromkreise, 2 abschließbare Wohneinheiten)?
nordanney08.05.16 10:24
Du musst ganz einfach ein Zweifamilienhaus bzw. zwei Wohneinheiten planen (auch im Bauantrag) und entsprechend bauen. Mit allem, was dazu nötig ist.
Bauexperte08.05.16 10:30
Guten Tag,
renewutz schrieb:

1. Wenn ich dass Haus von Beginn an als Zweifamilienhaus plane, kann ich dann 2 x KfW Förderung abgreifen?
Ergänzend zu nordanney möchte ich vermuten, daß es sich um Subventionsbetrug handeln würde, solltest Du Förderungen für 2 Wohnungen beantragen, wo Du Tatsachen dadurch schaffst, daß Du als einziger den II-Geschosser beziehst.

Grüße, Bauexperte
ypg08.05.16 12:55
Anscheinend kommt dieses "Abgreifen" von Förderungen in Mode
renewutz08.05.16 13:27
Was heißt denn hier abgreifen.

Da ich gerne Öl- und Gasunabhängig bauen möchte lande ich automatisch bei einer Wärmepumpe.
Gehe ich mit diesen Vorstellungen zum BU lande ich gerade jetzt schon automatisch bei KfW55.

Wenn ich dann nicht die Förderung nutze, verschenke ich doch Geld.

Ca. 10.000,- Zinsen bei 100.000,- über 20 Jahr Laufzeit bei der KfW oder 28.000,- Zinsen über die normale Bank (für 100.000,-).
MarcWen08.05.16 13:35
ypg schrieb:
Anscheinend kommt dieses "Abgreifen" von Förderungen in Mode

Woraus liest Du das? Ich bin bei solchen Vorwürfen immer sehr vorsichtig. Es ist sicher richtig, den TE darauf hinzuweisen, aber doch nicht gleich den Betrugsvorwurf anhängen.

Du planst und baust dein Haus als 2-Familienhaus = Einfamilienhaus + Einliegerwohnung.
Das beginnt bei der Planung und dem Bauantrag. Hier müssen alle notwendigen Anforderungen an 2 Wohneinheiten erfüllt sein und auch realisiert.
Ob du die 2. Wohneinheit vermietest oder erst mal als Lager nutzt, ist egal.

Zu beachten ist natürlich auch, dass die KfW nur bis zu den tatsächlichen Baukosten fördert. Hat die Einliegerwohnung einen geringeren Wert also 100.000 Euro, so erhältst du nur bis zu den Baukosten die 2. Förderung.

Baust du aber ein 2-Familienhaus, so kannst du natürlich auch 2x die Förderung und Zuschuss erhalten. Das sind dann Max. 200.000 Euro zu einem 10 oder 20 jährigen Zins und variabler Laufzeit. Bei Effizienzhaus 55 erhältst du dann 10.000 Euro (bei Max. 200.000 Euro Förderung) Tilgungszuschuss.

Wir planen ein 3-Familienhaus, also das Ganze mal 3.
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