Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage, ohne direkt bei der Bank dazu anrufen zu müssen.
Ich habe ein KfW-Darlehen 159 über 25.000 Euro für die Verbreitung von Innentüren/ Schwellenabbau sowie die barrierefreie Sanierung des Badezimmer beantragt und auch bereits genehmigt bekommen. Mal angenommen, die Maßnahmen kosten statt den geplanten 25.000 Euro, am Ende nur 23.000 Euro, was passiert mit der Differenz? Habe ich diese dann zur freien Verfügung oder was passiert damit?
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Hallo Kimi190,
schau mal hier: KfW-Darlehen wird nicht in voller Höhe benötigt. Da wird jeder fündig!
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K
KarstenausNRW21.07.23 10:09Kimi190 schrieb:
ch habe ein KfW-Darlehen 159 über 25.000 Euro für die Verbreitung von Innentüren/ Schwellenabbau sowie die barrierefreie Sanierung des Badezimmer beantragt und auch bereits genehmigt bekommen. Mal angenommen, die Maßnahmen kosten statt den geplanten 25.000 Euro, am Ende nur 23.000 Euro, was passiert mit der Differenz? Habe ich diese dann zur freien Verfügung oder was passiert damit?Das steht in Deinen KfW-Bedingungen. Wäre schön, das Geld zweckentfremdet nutzen zu können. Dann beantrage ich T€ 50 und brauche leider nur T€ 25, so dass ich den Rest in die neue Poolanlage investieren muss ;-)Ob jetzt ein kostenfreier Teilverzicht oder eine Nichtabnahmeentschädigung zu bezahlen ist, kann ich bei dem Programm nicht sagen. Auf jeden Fall bekommst Du das Geld nicht für zweckfremde Maßnahmen bzw. Dein Vergnügen.
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