Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe in diesem Jahr mein Eigenheim Fertig stellen können. Ich habe mit der Förderung von Kfw 50000 Euro bekommen. Bauantrag noch 2015, sprich Energieeinsparverordnung 2014. wir reden hier über KFW 70. nun nach Ende der Baumaßnahme sagt das Ingenieurbüro ich hätte kfw nicht erfüllt obwohl ich alles erfüllt habe. Er sagt ich brauch nu trotzdem eine Lüftung im Haus. Ich habe damals abgesprochen das ich 2 warm Wasser Kollektoren auf dem Dach bekomme und das wäre völlig ausreichend plus die anderen Baumaßnahmen. Nu ist mein Plan ich löse das kfw komplett ab und habe dann halt kein kfw Haus. Kann mir jemand sagen was da an Strafe auf mich zu kommt? Würde dann die Bausünden von 50000 bei der Bank neu finanzieren . Außerdem habe ich ja schon 1,5 Jahre den kfw Kredit bezahlt . Hoffe auf antworten.
Lieben Gruß
Lieben Gruß
H
HilfeHilfe21.07.17 09:30Burlager324 schrieb:
Kfw Zinssatz von 1,3 Prozent. Werde heut erst mal mit dem Gas Wasser Menschen sprechen bzw mit nem anderen energie Berater. Weil ich eigentlich alles erreicht habe. Also erst mal ne zweite Meinung einholen ...und den restlichen Zinssatz 2,35ich schließe mich bieber an und Stelle eine saublöde Frage. Geht's jetzt um die finale Kfw Bestätigung ? Falls die schon erbracht wurde würde ich nichts machen....
Muss es nicht bei Antragstellung des Kredites Berechnungen gegeben haben das das Haus KFW 70 erfüllt? Wenn sich die Rahmenbedingungen nicht geändert haben müsste man doch bei korrekter Ausführung KFW 70 erfüllen. Entweder ist doch dann die Berechnung falsch, und derjenigen hat Mist gebaut, oder die Ausführung ist falsch.
B
Burlager32421.07.17 09:43Ja es handelt sich um die Bestätigung nach Durchführung. Meiner Meinung nach hat das Ingenieurbüro da Mist gebaut aber er will da nicht drauf ein und sagt auf einmal ich erreiche die Werte nicht. Hab gleich n Termin mit dem heizungsbauer , mal schauen was er zu dem Thema sagt
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Caspar202021.07.17 09:45Bevor ich irgendwas am Darlehen drehe würde ich dem Ingenieur mit Sachverstand die Bude heißmachen. Wenn sich der Bauunternehmer an die Vorgaben vom Ing gehalten hat, kann der gucken wir da seine Suppe auslöffelt.
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HilfeHilfe21.07.17 09:58Caspar2020 schrieb:
Bevor ich irgendwas am Darlehen drehe würde ich dem Ingenieur mit Sachverstand die Bude heißmachen. Wenn sich der Bauunternehmer an die Vorgaben vom Ing gehalten hat, kann der gucken wir da seine Suppe auslöffelt.sehe ich genauso. wir hatten davor eine kfw Bestätigung vom ing Büro bekommen was mit dem bauträger arbeitet und nach abnahme unaufgefordert. Das einzige wäre wenn man zB was kfw70 mässiges geplant hatte und ihr diese massnahme nicht mehr haben wolltet
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