ᐅ KfW 70 - 36er Ytong - Lüftungsanlage
Erstellt am: 22.08.13 18:03
Mycraft31.01.14 10:34
Ja nach 10-15 Jahren muss man die Kanäle schon reinigen...und alles an Kanälen vor den Filtern alle 2-3 Jahre
Die Tellerventile dann eben nach Bedarf...
Die Tellerventile dann eben nach Bedarf...
Buxel8310.07.14 08:12
Hallo, ich habe gestern mit einem Bauunternehmen gesprochen, ich weiß nicht ob ich den Namen nennen darf, aber der Wandaufbau ist Styroporstein mit Betonkern.
Da wurde mir gesagt das zur Erfüllung des KfW70 Standard eine Lüftungsanlage PFLICHT ist!?!?
Bei einem anderen Bauunternehmen mit 36,5 Ytong war nie die Rede von einer Lüftungsanlage!?!
Was stimmt jetzt?
Da wurde mir gesagt das zur Erfüllung des KfW70 Standard eine Lüftungsanlage PFLICHT ist!?!?
Bei einem anderen Bauunternehmen mit 36,5 Ytong war nie die Rede von einer Lüftungsanlage!?!
Was stimmt jetzt?
Buxel8310.07.14 19:40
Keiner der eine Aussage dazu treffen kann???
One0010.07.14 19:52
Nix und alles davon stimmt, denn es kommt immer darauf an. Haben die Styroporsteine einen Betonkern?
Buxel8310.07.14 22:53
Keiner der eine Aussage dazu treffen kann???
Ja, die haben einen KERN.
Und was heißt das nun. Gibt es eine Vorschrift oder Pflicht?
Über Sinn oder Unsinn einer Anlage mal abgesehen.
One00 schrieb:
Nix und alles davon stimmt, denn es kommt immer darauf an. Haben die Styroporsteine einen Betonkern?
Ja, die haben einen KERN.
Und was heißt das nun. Gibt es eine Vorschrift oder Pflicht?
Über Sinn oder Unsinn einer Anlage mal abgesehen.
Bauexperte11.07.14 00:19
Guten Abend,
Grüße, Bauexperte
Buxel83 schrieb:Also ein "Quietschehaus", wie wir es in der Branche intern nennen
Hallo, ich habe gestern mit einem Bauunternehmen gesprochen, ich weiß nicht ob ich den Namen nennen darf, aber der Wandaufbau ist Styroporstein mit Betonkern.
Buxel83 schrieb:Es gibt 2 Möglichkeiten - der Verkäufer ist ein Esel oder, was wahrscheinlicher ist, er hat Dich schlicht belogen, weil ihm die Wahrheit nicht über die Lippen kam. Es gibt keine Pflicht zum Einbau einer Lüftungsanlage; noch nicht jedenfalls. Was aber nicht bedeutet, daß es beim Wandaufbau des Wettbewerbers nicht zwingend anzuraten ist.
Da wurde mir gesagt das zur Erfüllung des KfW70 Standard eine Lüftungsanlage PFLICHT ist!?!?
Bei einem anderen Bauunternehmen mit 36,5 Ytong war nie die Rede von einer Lüftungsanlage!?!
Was stimmt jetzt?
Grüße, Bauexperte
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