KFW 458 - Grundbuchauszug zeigt noch meine alte Wohnadresse - gültig?

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Pascali

Hallo. Folgende Situation: Ich möchte den KFW Zuschuss 458 in Anspruch nehmen. Dazu fordert die KFW einen Grundbuchauszug, aus dem ersichtlich wird, dass ich der Eigentümber bin. Außerdem muss ich die Immobilie bewohnen. Als ich die Immoblie erwarb, war ich jedoch logischerweise an meiner alten Wohnadresse gemeldet. Diese steht auch im Grundbuchauszug bei "Aktuelle Eigentümer". Weiter unten im Grundbuchauszug steht dann auch nicht die Adresse der Immoblie, für die ich den Antrag stellen möchte. Sondern nur der Ort und eine Nummer: Blatt.

1. Es ist doch logisch, dass man zum Erwerb der Immoblie noch woanders wohnt und dieses Adresse landet dann als Käufer im Grundbuch. Ist das also ok für die KFW. Hat da Jemand Erfahrungen? Dann würde ich den Antrag so abschicken. Eine Meldebescheinigung aus der meine aktuelle Adresse(worauf logischerweise auch die Handwerkerrechnung lautet) hervorgeht sende ich ja dem Antrag ebenfalls mit.

2. Reicht die Blatt-Nr. oder muss im Grundbuch die Straße der Immoblie drinstehen, für den der Zuschuss beantragt wird?

3. Wird der Antrag abgelehnt, hat man dann eine 2. Chance und kann den Grundbucheintrag beim Grundbuchamt aktualisieren lassen und dann nachreichen?
 
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nordanney

Diese steht auch im Grundbuchauszug bei "Aktuelle Eigentümer". Weiter unten im Grundbuchauszug steht dann auch nicht die Adresse der Immoblie, für die ich den Antrag stellen möchte. Sondern nur der Ort und eine Nummer: Blatt.
Das verstehe ich nicht. Im Normalfall steht in Abt. I des Grundbuchs nur Dein Name nebst Geburtsdatum. Das ist der Standard - eine Adresse hat dort nichts zu suchen.
Die Adresse der Immobilie steht nicht weiter unten, sondern tatsächlich vor dem Eigentümer. Das ist das Bestandsverzeichnis. Spalten mit lfd. Nr./Gemarkung/Flur/Flurstück und auch die Spalte "Wirtschaftsart und Adresse". Dort findest du die Straße des Objektes - kein Ort und keine Postleitzahl.

Ich gehe mal davon aus, dass Du keinen 6-20 seitigen Grundbuchauszug vorliegen hast, sondern nur irgendeine Benachrichtigung. Die KfW hätte gerne den kompletten Auszug (Deckblatt, Bestandsverzeichnis, Abt. II, Abt. II, Abt. III)
1. Es ist doch logisch, dass man zum Erwerb der Immoblie noch woanders wohnt und dieses Adresse landet dann als Käufer im Grundbuch. Ist das also ok für die KFW.
Nein, keine Adresse im Grundbuch.
Hat da Jemand Erfahrungen? Dann würde ich den Antrag so abschicken. Eine Meldebescheinigung aus der meine aktuelle Adresse(worauf logischerweise auch die Handwerkerrechnung lautet) hervorgeht sende ich ja dem Antrag ebenfalls mit.
Ja. Vollständiger Auszug und Meldebescheinigung. Das ist korrekt.
2. Reicht die Blatt-Nr. oder muss im Grundbuch die Straße der Immoblie drinstehen, für den der Zuschuss beantragt wird?
Da Du m.E. keinen Auszug vorliegen hast - ja, im Grundbuch muss und wird auch die Straße stehen.
Wird der Antrag abgelehnt, hat man dann eine 2. Chance und kann den Grundbucheintrag beim Grundbuchamt aktualisieren lasssen und dann nachreichen?
Wird er nicht, wenn Du vollständige Unterlagen einreichst.
 
Zuletzt aktualisiert 03.12.2025
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