P
Pascali
Hallo. Folgende Situation: Ich möchte den KFW Zuschuss 458 in Anspruch nehmen. Dazu fordert die KFW einen Grundbuchauszug, aus dem ersichtlich wird, dass ich der Eigentümber bin. Außerdem muss ich die Immobilie bewohnen. Als ich die Immoblie erwarb, war ich jedoch logischerweise an meiner alten Wohnadresse gemeldet. Diese steht auch im Grundbuchauszug bei "Aktuelle Eigentümer". Weiter unten im Grundbuchauszug steht dann auch nicht die Adresse der Immoblie, für die ich den Antrag stellen möchte. Sondern nur der Ort und eine Nummer: Blatt.
1. Es ist doch logisch, dass man zum Erwerb der Immoblie noch woanders wohnt und dieses Adresse landet dann als Käufer im Grundbuch. Ist das also ok für die KFW. Hat da Jemand Erfahrungen? Dann würde ich den Antrag so abschicken. Eine Meldebescheinigung aus der meine aktuelle Adresse(worauf logischerweise auch die Handwerkerrechnung lautet) hervorgeht sende ich ja dem Antrag ebenfalls mit.
2. Reicht die Blatt-Nr. oder muss im Grundbuch die Straße der Immoblie drinstehen, für den der Zuschuss beantragt wird?
3. Wird der Antrag abgelehnt, hat man dann eine 2. Chance und kann den Grundbucheintrag beim Grundbuchamt aktualisieren lassen und dann nachreichen?
1. Es ist doch logisch, dass man zum Erwerb der Immoblie noch woanders wohnt und dieses Adresse landet dann als Käufer im Grundbuch. Ist das also ok für die KFW. Hat da Jemand Erfahrungen? Dann würde ich den Antrag so abschicken. Eine Meldebescheinigung aus der meine aktuelle Adresse(worauf logischerweise auch die Handwerkerrechnung lautet) hervorgeht sende ich ja dem Antrag ebenfalls mit.
2. Reicht die Blatt-Nr. oder muss im Grundbuch die Straße der Immoblie drinstehen, für den der Zuschuss beantragt wird?
3. Wird der Antrag abgelehnt, hat man dann eine 2. Chance und kann den Grundbucheintrag beim Grundbuchamt aktualisieren lassen und dann nachreichen?