ᐅ KfW 261 Sanierung mit großem Anbau Förderfähig?
Erstellt am: 15.03.2025 15:01
Esgehtlos 15.03.2025 15:01
Hallo liebe Experten,
da meine Energieberaterin und Architektin sich nicht zu einer finalen Aussage bereit erklärt, hoffe ich durch euch Klarheit zu bekommen.
Bestandsgebäude:
- Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten
- 11m x 13m = 144m2 Grundfläche
- EG + 1.OG + DG = 350m2 Wohnfläche
- BJ. 1968
- Energieausweis-Klasse: H (WPB)
Dieses Gebäude soll nun energetisch saniert werden. Zusätzlich soll zu 3 Seiten angebaut werden und das bestehende Satteldach durch ein Flachdach ersetzt werden.
Dadurch wird folgendes Gebäude entstehen:
- Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten
- 20m x 20m = 400m2 Grundfläche
- EG + 1.OG + DG = 1000m2 Wohnfläche
- BJ. 1968 / Sanierung in 2025
- Energieausweis-Klasse: KfW 55 Standard
Durch den zu 3 Seiten realisierten Anbau hat jede der entstehenden 10 Wohneinheiten anteilige Wohnfläche im Bestandsgebäude.
Nun die Fragen:
1. Können die gesamten Baukosten inkl. der Anbaukosten über das Förderprogramm KFW 261 gefördert werden?
2. Welche konkreten Baukosten können nicht über die KFW 261 gefördert werden?
Ich bitte nur um Antworten welche ein gewisses Maß an Wissen, Erfahrung und Expertise enthält um das Vorhaben bzw. dessen Planung nicht weiter in die Länge zu ziehen.
Vielen Dank für deine Unterstützung!
Beste Grüße aus Bayern
da meine Energieberaterin und Architektin sich nicht zu einer finalen Aussage bereit erklärt, hoffe ich durch euch Klarheit zu bekommen.
Bestandsgebäude:
- Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten
- 11m x 13m = 144m2 Grundfläche
- EG + 1.OG + DG = 350m2 Wohnfläche
- BJ. 1968
- Energieausweis-Klasse: H (WPB)
Dieses Gebäude soll nun energetisch saniert werden. Zusätzlich soll zu 3 Seiten angebaut werden und das bestehende Satteldach durch ein Flachdach ersetzt werden.
Dadurch wird folgendes Gebäude entstehen:
- Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten
- 20m x 20m = 400m2 Grundfläche
- EG + 1.OG + DG = 1000m2 Wohnfläche
- BJ. 1968 / Sanierung in 2025
- Energieausweis-Klasse: KfW 55 Standard
Durch den zu 3 Seiten realisierten Anbau hat jede der entstehenden 10 Wohneinheiten anteilige Wohnfläche im Bestandsgebäude.
Nun die Fragen:
1. Können die gesamten Baukosten inkl. der Anbaukosten über das Förderprogramm KFW 261 gefördert werden?
2. Welche konkreten Baukosten können nicht über die KFW 261 gefördert werden?
Ich bitte nur um Antworten welche ein gewisses Maß an Wissen, Erfahrung und Expertise enthält um das Vorhaben bzw. dessen Planung nicht weiter in die Länge zu ziehen.
Vielen Dank für deine Unterstützung!
Beste Grüße aus Bayern
nordanney 15.03.2025 15:11
Esgehtlos schrieb:
1. Können die gesamten Baukosten inkl. der Anbaukosten über das Förderprogramm KFW 261 gefördert werden?Nein, das ist ein Sanierungsprogramm. Sanierungskosten sind abrechenbar.Esgehtlos schrieb:
2. Welche konkreten Baukosten können nicht über die KFW 261 gefördert werden?Alle Neubaukosten. Also der Anbau.Sollte der Energieberater eigentlich wissen. Vielleicht klappt eine Einzelabstimmung mit der KfW.
11ant 15.03.2025 20:13
Esgehtlos schrieb:
BJ. 1968 / Sanierung in 2025 [...]
Ich bitte nur um Antworten welche ein gewisses Maß an Wissen, Erfahrung und Expertise enthältExpertise ? - das würde meine Großmutter selig mit der falschen Brille erkannt haben, daß bei einem zu zwei Dritteln aus Anbau bestehenden Endprodukt von einer Sanierung keine Rede mehr sein kann. Außer der Fahrgestellnummer hat hier nichts mehr das Originalbaujahr. Das ist ein Neubau unter Verwendung eines Bestandskernes, undEsgehtlos schrieb:
da meine Energieberaterin und Architektin sich nicht zu einer finalen Aussage bereit erklärt,wundert mich entsprechend nicht für fünf Pfennige. ypg 15.03.2025 21:31
nordanney schrieb:
Alle Neubaukosten. Also der Anbau.Esgehtlos schrieb:
EG + 1.OG + DG = 350m2 WohnflächeEsgehtlos schrieb:
EG + 1.OG + DG = 1000m2 WohnflächeQuasi also 35% der Baukosten, wenn man davon ausgeht, dass Baukosten auf die 350qm Sanierungskosten sind. Esgehtlos 15.03.2025 23:33
Vielen Dank für die ersten Reaktionen. So einfach ist es wohl leider nicht. Denn grundsätzlich werden Anbauten definitiv über das Programm 261 mitgefördert.
Die Frage ist nur ob es eine Begrenzung bzw. Regelung bezüglich der Größe gibt? Wenn dies jemand weiß am besten mit der entsprechenden Quelle.
Vielen Dank!
Die Frage ist nur ob es eine Begrenzung bzw. Regelung bezüglich der Größe gibt? Wenn dies jemand weiß am besten mit der entsprechenden Quelle.
Vielen Dank!
kbt09 15.03.2025 23:40
Esgehtlos schrieb:
Denn grundsätzlich werden Anbauten definitiv über das Programm 261 mitgefördert.Welche Quelle hast du denn dafür? Vielleicht ähnlich zitieren, wie in seinem Beitrag weiter oben, zumal du ja auch gerne Quellennachweise hast.Ähnliche Themen