ᐅ Keine schriftliche Beauftragung erteilt. Fenster eingebaut
Erstellt am: 19.02.21 22:12
MayrCh21.02.21 11:59
icandoit schrieb:
formal ist es ungenuegend.Bevor ich mit Mängelrügen um mich werfe, versuche ich im Dialog einen Konsens zu finden. Wenn das aus Gründen nicht funktioniert, wird der Mangel entsprechend angezeigt.
icandoit21.02.21 19:26
MayrCh schrieb:
Bevor ich mit Mängelrügen um mich werfe, versuche ich im Dialog einen Konsens zu finden.
Wenn das aus Gründen nicht funktioniert, wird der Mangel entsprechend angezeigt.Hallo! Der Fensterbauer lacht Ihn aus und geht nicht ans Telefon! Da ist Schluss mit lustig.hampshire22.02.21 09:13
icandoit schrieb:
Das klingt zwar nett aber formal ist es ungenuegendGenau das ist der Punkt. Die Informationen sind unvollständig und unstrukturiert. Wie soll man da eine gute Verhandlungsstrategie entwickeln? Juristisch sind Hopfen und Malz verloren, wenn nicht irgend etwas Substanzielles dazukommt. Du hast recht, wenn der Fensterbauer will, lässt er den TE am langen Arm verhungern. Da hilft kein Schimpfen, Drohen oder Draufhauen. Hast Du eine bessere Alternative als die Emotionen raus zu nehmen und das Gespräch sachlich und erst zielfindend, dann -führend zu suchen? Eine Konfrontation geht mit maximaler Wahrscheinlichkeit verloren. Das Einschalten eines Anwalts vergrößert den Schaden.icandoit22.02.21 09:18
hampshire schrieb:
Das Einschalten eines Anwalts vergrößert den Schaden.Von Anwalt habe ich gar nicht geschrieben.
Formgerechte Maengelruege mit Fristsetzung. Sonst lacht Ihn doch der Fensterbauer weiter aus.
hampshire22.02.21 09:23
Die formgerechte Mängelrüge mit Fristsetzung ist ein gutes Mittel, wenn keine Einigung erzielt werden kann und bleibt als Stufe erhalten - sofern man keine Fristen verpasst.
icandoit schrieb:Stimmt. Hat auch keiner behauptet.
Von Anwalt habe ich gar nicht geschrieben.