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ᐅ Keine Brandschutztür zur Garage - Wessen verschulden?


Erstellt am: 04.08.16 07:16

DG15.09.16 11:27
Wenn es in der Baugenehmigung erforderlich ist, hätten die Ausführungspläne geändert werden müssen und Du hättest erneut unterschreiben sowie Info darüber erhalten müssen, dass eine solche Tür vom Bauunternehmer nicht geliefert werden kann - was mich allerdings etwas wundert, das ist ja nun kein Hexenwerk.

Ist schon ein bisschen stumpf von der Baufirma, aber um die Kosten einer speziellen Tür wärst Du wohl nicht herumgekommen. Ich würde die T30-Tür kaufen und versuchen, dass die mir die Tür kostenfrei einbauen.

MfG
Dirk Grafe
Neige15.09.16 11:41
Achtung: Wenn da eine Brandschutztür gefordert ist, heißt das u. U. das die Zarge der Türe ebenfalls umgebaut werden muß.
Hier ist der Handwerker in der Pflicht, nach Montage eine Übereinstimmungserklärung auszufüllen, die er dem Bauherren mit Zulassengsbescheid des Herstellers inkl. der Montageanleitung zu übergeben hat.
Bieber081515.09.16 15:06
Dirk Grafe schrieb:
um die Kosten einer speziellen Tür wärst Du wohl nicht herumgekommen.
Korrekt. Die Kosten für
- die falsche Tür
- den Einbau der falschen Tür
- den Rückbau der falschen Tür
schuldet sie m.E. nicht.
Brandt123! schrieb:
Die Hausfirma sagte mir, dass Sie sowas grundsätzlich nicht liefern.
Das finde ich ziemlich schwach.
Steven22.09.16 12:27
Hallo Brandt123

so eine Brandschutztür kostet 200 Euro. Plus der Türschließer.
Ich würde versuchen, dass der Bauunternehmer die Tür einbaut, und du die Tür besorgst.
Es ist zwar ziemlich einfach (eine Stunde und das Ding ist drin), so eine Tür einzubauen, aber bei der Bauabnahme kannst du nach der Bestätigung des korrekten Einbaus gefragt werden.
Ich habe meine Türen immer selbst eingebaut. Gab nie Probleme.

Steven
brandschutztürbauunternehmer