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ᐅ Kauf eines Erbpachtgrundstückes- Preis verhandelbar?


Erstellt am: 18.02.21 10:19

MeMaKaLi18.02.21 10:19
Hallo zusammen,

in 2005 haben wir unser Einfamilienhaus in Dortmund gekauft und bezogen. Aufgrund unserer damaligen finanziellen Rahmenbedingungen und weil uns die Lage sowie die Immobilie zusagten, entschlossen wir uns das Haus trotz des bis 2057 bestehenden Erbpachtgrundstückes zu kaufen. Erbpachtgeber ist die Vonovia und der Erbpachtzins ist extrem günstig, da wir aktuell nur ca. 65€ im Jahr für das 520qm große Grundstück bezahlen.

Nun überlegen wir aufgrund des kontinuierlich steigenden Bodenrichtwertes zu kaufen. Außerdem wären wir mit dem Kauf des Grundstückes freier in der Auswahl der Finanzierung und könnten durch eine Umfinanzierung ein günstigeres Darlehen abschließen und so einen Teil der Kaufsumme des Grundstückes durch geringere Zinsen des ursprünglichen Darlehens wieder reinholen.

Nun zu meiner Frage:
Eine erst Anfrage an den Erbpachtgeber ist erfolgt und uns wurde ein Angebot unterbreitet. Laut Aussage der Vonovia wird eine Formel zur Berechnung des Kaufpreises zugrunde gelegt, die sich am Bodenrichtwert, Grundstücksgröße, Dauer des Erbpachtvertrages etc. orientiert. Das Angebot lag ca. 30000€ unter dem reinen Bodenrichtwert. Nun fragen wir uns, ob der Kaufpreis verhandelbar ist bzw. ob es hier jemanden gibt, der Erfahrungen mit der Vonovia oder einem anderen Erbpachtgeber beim Kauf eines Grundstückes gemacht hat? Unsere Hoffnung ist, dass sich die Vonovia auf Verhandlungen einlässt und auch aufgrund des sehr niedrigen Erbpachtzinses verhandlungsbereit ist.

Wie schätzt Ihr das ein?

Wir fragen uns auch wer die Kaufverhandlungen mit der Vonovia führen soll? Wir selber? Die aktuelle Bank (die aber von einer anderen Bank abgelöst werden soll), die neue Bank oder ein Bankkreditvermittler wie Interhyp/Dr. Klein?

Schon mal im Voraus vielen Dank für Eure Antworten!
ypg18.02.21 10:37
MeMaKaLi schrieb:

Wir fragen uns auch wer die Kaufverhandlungen mit der Vonovia führen soll?
Der, der kaufen möchte.
MeMaKaLi schrieb:

Das Angebot lag ca. 30000€ unter dem reinen Bodenrichtwert.
Ist doch super! Wenn man bedenkt, dass Grundstücke zum Marktwert, der ja (oft) höher als der Bodenrichtwert ist, verkauft werden und der angebotene Preis noch darunter liegt, dann könnt ihr Euch freuen. Natürlich könnt ihr auch fragen, ob es noch günstiger geht, aber da sind wir nicht die Entscheidungsträger.
nordanney18.02.21 10:42
MeMaKaLi schrieb:

Außerdem wären wir mit dem Kauf des Grundstückes freier in der Auswahl der Finanzierung und könnten durch eine Umfinanzierung ein günstigeres Darlehen abschließen und so einen Teil der Kaufsumme des Grundstückes durch geringere Zinsen des ursprünglichen Darlehens wieder reinholen.
Das verstehe ich nicht, warum Ihr freier in der Auswahl seid. Ich verstehe auch nicht, warum Ihr durch eine Umfinanzierung Geld spart? Ihr verkauft das Haus nicht und habt somit kein Kündigungsrecht. Sollte die Bank zustimmen, fällt ordentlich Vorfälligkeitsenschädigung an.
Oder wollt Ihr nach 489 kündigen? Dann verstehe ich nicht, warum Ihr dies unabhängig vom Grundstückskauf noch nicht gemacht habt.
MeMaKaLi schrieb:

Das Angebot lag ca. 30000€ unter dem reinen Bodenrichtwert. Nun fragen wir uns, ob der Kaufpreis verhandelbar ist
Mit der Vonovia sehe ich da keinen Spielraum. Friss oder stirb. Wobei man es natürlich immer versuchen sollte.
MeMaKaLi schrieb:

Wir fragen uns auch wer die Kaufverhandlungen mit der Vonovia führen soll? Wir selber?
Wer sonst? Ihr seid die einzigen, die Interesse daran haben. Alle anderen interessiert es nicht.
MeMaKaLi18.02.21 10:47
Danke für die schnelle Antwort. Klar sind 30k schon eine satte Ersparnis und gleichzeitig fragen wir uns, ob da nicht noch mehr geht. Das die Entscheidungsträger über den Kaufpreis nicht nicht hier im Forum sind, ist mir auch klar 😀 Meine Hoffnung ist halt, dass andere schon mal erfolgreiche Verhandlungen mit einem Erbpachtgeber geführt haben und den Kaufpreis drücken konnten.
nordanney18.02.21 11:08
MeMaKaLi schrieb:

Das die Entscheidungsträger über den Kaufpreis nicht nicht hier im Forum sind, ist mir auch klar 😀 Meine Hoffnung ist halt, dass andere schon mal erfolgreiche Verhandlungen mit einem Erbpachtgeber geführt haben und den Kaufpreis drücken konnten.
Euer Problem ist, dass nicht die Vonovia verkaufen möchte, sondern Ihr kaufen wollt. Die Vonovia hat keinen Zwang und kann sich zurücklehnen. Vielleicht kommt sie ja auch auf die Idee, dass der Erbbauzins mal richtig erhöht/angepasst werden müsste (weil man es bisher versäumt oder nicht gesehen hat), nachdem Ihr Euch dort gemeldet habt und am Ende doch nicht kauft.
icandoit18.02.21 11:27
Weit unter Bodenrichtwert. Was gibt es da zu ueberlegen.


Ist doch fuer jeden Kredit besser, wenn das Grundstück Dir gehoert.
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