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ypg
Nein, doch nicht bei Erbpacht. Der TE ist Hauseigentümer, der Erbpachtgeber der Eigentümer des Grundstücks.Das Haus gehoert dem Grundstaeckseigentuemer,
Nein, doch nicht bei Erbpacht. Der TE ist Hauseigentümer, der Erbpachtgeber der Eigentümer des Grundstücks.Das Haus gehoert dem Grundstaeckseigentuemer,
Den Widerspruch sehe ich ohne Brille *ROTFL*Ohne unverschämt zu werden, werden wir mal 10 - 15% weniger bieten,