Helga schrieb:
Dokumentation und Nachweis der Reparatur ist daher empfehlenswert.Dem kann ich mich nur anschließen.
Zusätzlich: Es gibt keine allgemeine Vorschrift, die besagt, dass man durch eine eigenhändige Reparatur automatisch die Gewährleistung verliert. Wichtig ist, dass du keine neuen Schäden verursachst.
Ich hatte schon Fälle, in denen Verbraucher selbst kleine Fehlstellen ausgebessert haben, und der Händler hat dann auch bei späteren tatsächlichen Materialfehlern keine Garantieprobleme gemacht.
Solange du seriös vorgehst, hast du gute Chancen.
Zur Rechtslage:
Die Herstellergarantie kann in ihren Bedingungen vorsehen, dass selbst durchgeführte Reparaturen den Garantieanspruch aufheben. Hier ist der Wortlaut der Garantiebedingungen entscheidend.
Die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler bleibt allerdings bestehen, solange die Reparatur sachgemäß ausgeführt wurde und der Mangel nicht auf die Reparatur zurückzuführen ist.
Praktisch heißt das: Falls ein Mangel bereits vor der Reparatur bestand, muss der Händler dafür gerade stehen.
Mein Tipp: Prüfe die Garantiebedingungen genau und informiere den Händler transparent über die Reparatur. Verweigert er die Gewährleistung, kann man sich ggf. rechtlich beraten lassen.
Die Herstellergarantie kann in ihren Bedingungen vorsehen, dass selbst durchgeführte Reparaturen den Garantieanspruch aufheben. Hier ist der Wortlaut der Garantiebedingungen entscheidend.
Die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler bleibt allerdings bestehen, solange die Reparatur sachgemäß ausgeführt wurde und der Mangel nicht auf die Reparatur zurückzuführen ist.
Praktisch heißt das: Falls ein Mangel bereits vor der Reparatur bestand, muss der Händler dafür gerade stehen.
Mein Tipp: Prüfe die Garantiebedingungen genau und informiere den Händler transparent über die Reparatur. Verweigert er die Gewährleistung, kann man sich ggf. rechtlich beraten lassen.
C
chenValeri27.11.21 10:17Kurz gefasst:
Wenn die Reparatur keine neuen Schäden verursacht hat, bleibt die gesetzliche Gewährleistung bestehen. Garantie kann aber bei Selbstreparatur entfallen, wenn das in den Garantiebedingungen steht.
Deshalb immer Reparatur dokumentieren und Händler informieren. So bist du auf der sicheren Seite.
Wenn die Reparatur keine neuen Schäden verursacht hat, bleibt die gesetzliche Gewährleistung bestehen. Garantie kann aber bei Selbstreparatur entfallen, wenn das in den Garantiebedingungen steht.
Deshalb immer Reparatur dokumentieren und Händler informieren. So bist du auf der sicheren Seite.