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ᐅ Jährliche Überprüfung der Vermögensverhältnisse


Erstellt am: 27.09.20 01:10

nordanney27.09.20 11:28
ntsa86 schrieb:

Ist das Prozedere nun eigentlich reguliert durch zB die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder selbst auferlegtes verantwortungsvolles Handeln der Banken.
Sowohl z.T. gesetzliche Vorgaben als auch Selbstschutz der Bank.
Joedreck27.09.20 13:39
ntsa86 schrieb:

Ist das Prozedere nun eigentlich reguliert durch zB die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder selbst auferlegtes verantwortungsvolles Handeln der Banken.

Ich teilen im Übrigen nicht die Meinung, es sei nur „eine Bank“. „Die Bank“ begleitet und unterstützt in Ihrem Maßen möglichen meine Lebensgestaltung. Bin auch kein Freund von Online Banken. Meine „traditionelle“ Hausbank kennt mich seit meiner Jugend, begleitet mich bei allen Vorhaben und erwies sich bisher als stets flexibel.
Natürlich, weil sie an dir verdienen. Wird es unwirtschaftlich, sind sie weg. Die wägen auch einfach nur ab, ob es unterm Strich lohnt oder nicht. Als zuverlässiger Vertragspartner: ja. Mehr: definitiv nicht.
moHouse27.09.20 16:02
Naja. Ich habe auch keine Hausbank und bei der Hausbau-Finanzierungsbank nur zufällig früher mal ein Konto gehabt.

Aber dennoch ist es ein Stück weit ein partnerschaftliches Verhältnis, das man eingeht. Das fängt bei dem Auszahlungs- und Freigabeverhalten bei der Bezahlung der Baurechnungen an. Wenn man später mal in der Klemme steckt, gibt es nämlich nicht nur schwarz und weiß. Auch wenn Banken am Ende egoistisch agieren. In dem Grautönen haben gute Ansprechpartner aber ne Menge Gestaltungsspielraum.
Leinad!30.09.20 13:31
Folgender Artikel bringt ein wenig Licht ins Dunkle:

https://de.wikipedia.org/wiki/Kreditw%C3%BCrdigkeitspr%C3%BCfung

In meinem Vertrag, Volksbank aus diesem Jahr, ist ein solcher Passus enthalten. Ob sich jemand meldet sehen wir nächstes Jahr.