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ᐅ Ist Maklerprovision zu zahlen wenn Kaufabsicht vorher bekannt war?


Erstellt am: 15.03.24 01:33

sgrund115.03.24 01:33
Hallo,

wenn man von einem Hausverkäufer, den man privat kennt, direkt eine Verkaufsabsicht erfährt und man das Haus kaufen, es jedoch über einen Makler inseriert wurde, ist dann die Maklerprovision für den Käufer/Verkäufer zu bezahlen?
Die Verkaufsabsicht des Eigentümers ist mir schon seit einem Jahr bekannt (Verkäufer will dieses Jahr nach Portugal auswandern), jedoch will der Verkäufer zwecks Wertermittlung einen Makler beauftragen für einen marktgerechten Preis. Von diesem Preis hängt es davon ab ob ich das Haus kaufen kann. Wenn dies möglich wäre, ist dann der Makler zu bezahlen?
NatureSys15.03.24 06:46
Der Verkäufer kann Namen beim Makler angeben bei denen keine Provision fällig ist. Das ist am sichersten.
nordanney15.03.24 08:59
sgrund1 schrieb:

wenn man von einem Hausverkäufer, den man privat kennt, direkt eine Verkaufsabsicht erfährt und man das Haus kaufen, es jedoch über einen Makler inseriert wurde, ist dann die Maklerprovision für den Käufer/Verkäufer zu bezahlen?
Nein. Entweder benennt Dich der Verkäufer als bereits bekannten Interessenten oder Du tust es gegenüber dem Makler.

Aber: Machst Du das zu spät oder nimmst Leistungen des Maklers entgegen, wie z.B. Empfang von Objektunterlagen im Rahmen der Übersendung des Exposés, Anforderung und Entgegennahme detaillierter Objektunterlagen vom Makler, Vereinbarung eines Besichtigungstermins über den Makler usw., so kannst Du Dich nicht mehr auf Deine Vorkenntnis berufen.
Schorsch_baut15.03.24 09:16
Es kommt darauf an, was für einen Vertrag der Verkäufer mit dem Makler macht. Wir mussten den Makler zahlen, obwohl wir von ihm nur den Schlüssel fürs Haus abgeholt haben. Wir haben sonst nichts vom Makler bekommen. Nicht einmal ein Exposé.
CC35BS3815.03.24 09:23
Nur am Rande: Wertermittlung durch den Makler ist kritisch zu sehen. Der Makler will ja den Auftrag erhalten, daher schätzt er tendenziell höher. Rin Gutachter wäre wohl neutraler
nordanney15.03.24 09:30
Schorsch_baut schrieb:

Es kommt darauf an, was für einen Vertrag der Verkäufer mit dem Makler macht. Wir mussten den Makler zahlen, obwohl wir von ihm nur den Schlüssel fürs Haus abgeholt haben. Wir haben sonst nichts vom Makler bekommen. Nicht einmal ein Exposé.
Doch, Ihr habt was vom Makler bekommen. Einen Maklervertrag...

Ein Makler muss auch nicht zwingend mehr arbeiten, denn die Makler in D sind eigentlich immer Nachweismakler. Mehr als den Kontakt zwischen Verkäufer und Käufer herstellen braucht der Makler nicht zu tun, um seine Provision zu verdienen. Deshalb ist er dann ja auch raus (mit seiner Provision), wenn der Käufer Vorkenntnis vom Objektverkauf hat.
maklerprovisionwertermittlungobjektunterlagen