Instandhaltungsrücklage - Pflicht? Ab welchem Alter des Hauses?

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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nordanney

Nach Rückfrage habe ich, wie oben geschrieben, lediglich die Antwort bekommen, dass das Hausgeld mal aufgestockt wurde und nun alles, was übrig ist, in die Rücklage fließt. Aber m.M.n. muss das doch auch irgendwo festgehalten und aufgeführt werden?!
Jep, dazu Bedarf es eines Beschlusses. Was steht in der Teilungserklärung bzw. was steht in den jährlichen ETVs? Die müsstest Du doch vorliegen haben.
 
WilderSueden

WilderSueden

Ich sehe da in b) dass es Rückstellungen gibt und die Höhe von der Eigentümerversammlung beschlossen wird. Sinnvollerweise würde man die natürlich zentral verwalten damit sichergestellt ist dass sie bei Bedarf auch existiert.
 
N

Nutzername

Genau, aber danach scheint bislang nicht gehandelt worden zu sein.
Wie sollte ich da nun vorgehen, wenn wirklich keine Rücklagen gebildet wurden? Einfordern, dass diese nachträglich geleistet wird? WEnn ja, in welcher Höhe?!
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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