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ᐅ Ideenfindung - Ausrichtung des Hauses

Erstellt am: 31.05.15 11:58
G
Guskeroni
Hallo zusammen,

nachdem ich längere Zeit schon mitgelesen habe will ich mich jetzt auch einmal melden.
Bei unserem eigenen Bauvorhaben geht es nämlich voran. Wir haben aktuell ein Grundstück im Landkreis Osnabrück reserviert.

Wir sind noch in einer frühen Phase der Planung. Derzeit geht es eher um die mögliche Positionierung des Hauses auf dem Grundstück. Wir rätseln noch, wie wir am sinnvollsten unser Haus stellen können.

Ein Lageplan ist angehängt. Die Bebauungsgrenzen (umlaufend 3m) habe ich bereits eingezeichnet.

Im Moment scheint es für uns am sinnvollsten zu sein, die Garage (ca. 4x9m) im Osten direkt auf die Grundstücksgrenze zu setzen und das Haus daneben (evtl. „schräg“ parallel zur Grundstücksgrenze im Norden). Dann aber schauen wir auf der Terrasse (im Südwesten) direkt auf die Garage des Nachbarn im Süden.

Unsere potentiellen Nachbarn haben nämlich bereits gebaut. Der Nachbar im Süden hat einen Bungalow, was uns gut gefällt, da er uns so wenig Sonne „klaut“ :-)

Vielleicht habt ihr Tipps oder Anmerkungen, wie man das am Besten Haus stellen könnte.

Hier noch ein paar Details:


Bebauungsplan/Einschränkungen
Größe des Grundstücks: 590 m²
Eckgrundstück (verkehrsberuhigte Strasse links und oberhalb des Grundstücks)
Hang: leicht nach Süden abfallend (ca. 0,5m von nördlicher Grundstücksgrenze zur südlichen)
Grundflächenzahl: 0,4
Geschossflächenzahl: 0,6
Baufenster, Baulinie und –grenze: 3m umlaufend (ist eingezeichnet)
Geschossigkeit: 1,5 geschossig (max. 8,5m Firsthöhe)
Dachform: Satteldach
Stilrichtung: keine speziellen Vorgaben

[U]Anforderungen der Bauherren[/U]
Stilrichtung, Dachform, Gebäudetyp: Satteldach (mit Frontspieß zum Garten)
Keller, Geschosse: 1,5 geschossig, kein Keller
Raumbedarf im EG, OG: insgesamt ca. 150-160m²
Garage, Carport: Einzelgarage mit Geräteraum,
Terrasse vn Küche und Wohn/-Esszimmer begehbar. Bodentiefe Fenster zum Garten / Terrasse


Grüße und danke im Voraus

Lageplan eines Grundstücks mit Grenzlinien und Gebäudestrukturen im Maßstab 1:500
Y
ypg
02.06.15 01:11
FrankH schrieb:
Dass man sich mit dem Nachbarn hoffentlich einig wird, setze ich auch mal voraus. Nur muss man leider trotzdem auch immer die Rechtslage kennen.

Dann lies sie und verstehe auch!
F
FrankH
02.06.15 01:25
ypg schrieb:
...gerade im Süden innerhalb der Akzeptanz, da dort die Sonne am höchsten steht und über die Heckenbepflanzung drüber ist. In diesem Fall würde eher die Hecke im Schatten des Hauses stehen 😉
Deine Aussage verstehe ich hier im Zusammenhang nicht.

Von mir war folgendes gemeint:
Der Heckenbewuchs mit den hohen Thujas steht an der Nordgrenze des betroffenen Nachbarn, deshalb kann er es möglicherweise ohne große Beeinträchtigung akzeptieren. Von Norden kommt ja nicht viel Licht in unseren Breiten.
Beim TO stände die Zypressenhecke im Süden seines Grundstücks, deshalb mein Hinweis, hier ggfs. den Schattenwurf im Auge zu behalten, bevor zu große Beeinträchtigungen entstehen. Das geplante Haus wird wahrscheinlich gar nicht betroffen sein, weil es vermutlich weit genug von der Grenze weg sein wird, nur der Garten.
F
FrankH
02.06.15 01:59
ypg schrieb:
Dann lies sie und verstehe auch!

Ich habe den Text durchaus verstanden, bin aber kein Rechtverdreher, sondern auch nur Laie.
Mein Verständnis ergibt folgende Rechtslage:
Im Süden wäre nach §27 eigentlich der TO einfriedungspflichtig, also keine gemeinschaftliche Einfriedung. Also gilt nach §50 auch die Abstandsregelung, denn diese gilt ausdrücklich auch für Hecken.
Der Nachbar ist der Einfriedungspflicht des TO jedoch zuvor gekommen.
Ich denke nicht, dass ich das falsch verstanden habe. Ansonsten bitte ich um Aufklärung.