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Erstellt am: 24.08.18 23:46

HilfeHilfe26.08.18 09:49
Diamon schrieb:
Wenn ich den Vertrag unterschreibe und der auch bewilligt wird, müssen die auch bezahlen, oder wie soll ich mir das vorstellen?
Zum Thema Tilgungsplan : natürlich ist er korrekt . Alles andere ist dummes Zeug Gerede . Mann kann ein Annuitätendarlehen auf den Cent genau in Excel nachrechnen bzw aufstellen . ABER: der Tilgungsplan fängt ab einem fiktiven Datum an , das heißt verzögert sich die Auszahlung oder wird in teilschritten ausgezahlt ( wie bei dir Renovierung ) ist der Zeitablauf bzw Tilgungsplan hinfällig . Ist quasi bei allen Darlehen so . Das heißt einfach nach 100% Auszahlung neuen anfordern . Zu Renovierung : ja die Gelder sind dann bewilligt . Aber gerade bei Renovierung mit Eigenleistung sollte man die Auszahlungsvorsussetzung prüfen ( Rechnungsvorlage , bautenstandsbericht usw )
Diamon26.08.18 16:12
Danke für die Antworten.
Ich werde morgen bei einem anderen Finanzierungsberater der Postbank vorbeischauen und ihm das Finanzierungsangebot seines Kollegen vorzeigen. Mal schauen, wie er darauf reagiert.

Außerdem gehe ich morgen bei Interhyp (direkt vor meiner Wohnung) und Dr. Klein vorbei. Vlt. komme ich da weiter....

Ich erwarte morgen auch eine Rückmeldung von meiner Hausbank, Sparkasse Münsterland. Die haben eine ziemlich böse e-Mail wegen ihres unterirdisch schlechten Angebots (15J 2,4% / 15J 2,7%) von mir bekommen. Ich gehe zu meiner vertrauten Hausbank und die geben mir dieses viel zu teuren unverschämten Angebots und sagen" holen Sie uns ein besseres Angebot von einer anderen Bank und wir schauen, was wir Ihnen noch anbieten können. Es ist wie auf dem Basar."....
Einfach nur unverschämt. Am besten hätte ich die e-Mail direkt an die Geschäftsführung der Sparkasse geschickt. Aber ich glaube, da sitzt eher die Wurzel dieser kundenunfreundlicher Betreuung, wenn man das überhaupt als Betreuung bezeichnen kann.
Infosauger26.08.18 18:34
HilfeHilfe schrieb:
Zum Thema Tilgungsplan : natürlich ist er korrekt . Alles andere ist dummes Zeug Gerede . Mann kann ein Annuitätendarlehen auf den Cent genau in Excel nachrechnen bzw aufstellen . ABER: der Tilgungsplan fängt ab einem fiktiven Datum an , das heißt verzögert sich die Auszahlung oder wird in teilschritten ausgezahlt ( wie bei dir Renovierung ) ist der Zeitablauf bzw Tilgungsplan hinfällig . Ist quasi bei allen Darlehen so . Das heißt einfach nach 100% Auszahlung neuen anfordern . Zu Renovierung : ja die Gelder sind dann bewilligt . Aber gerade bei Renovierung mit Eigenleistung sollte man die Auszahlungsvorsussetzung prüfen ( Rechnungsvorlage , bautenstandsbericht usw )

Wo ist der Tilgungsplan korrekt? Sowas gibt eine 6 auf der Berufsschule und auf der Uni einfach nur durchgefallen. Verbraucherschützer würden hier abmahnen. Also Vorsicht! so etwas darf sich eigentlich gar nicht Tilgungsplan nennen nach den neuen Richtlinien.

Lassen Sie sich bloß nicht von den Verkäufern am Markt mit Nebelkerzen eindampfen. Das ist meinst die Strategie von schlechten Beratern. Schauen Sie nach vielen alternativen Konstellationen und Vergleichsberechnungen im Rahmen von längeren Zinsbindungen, mit und ohne Volltilgung, mit und ohne Tilgungsaussetzung von Bausparverträgen. Und wenn es für sie eine Kombi mit einem Bausparvertrag soll, holen Sie von mindestens zwei weiteren Bausparkassen Angebote ein. Ein Berater muss mit Alternativen jonglieren können und die Vor- und Nachteile nicht nur qualitativ sondern anhand von tatsächlichen Zahlen ausdrücken können, die alle Kosten beinhalten und auch die richtigen Zeitpunkte ihres entstehens. Wenn Sie nur eine Variante gezeigt bekommen, ist es ein Verkauf und keine Beratung. Außerdem sollte der Tilgungsplan alle Attribute nach der Verbraucherkreditrichtlinie enthalten. Dieser Tilgungsplan entspricht nicht formel der Richtlinie, sondern auch inhaltlich weicht er von den vorgestellten Produkten deutlich ab. Er ist nicht nur nichts wert, sondern man muss hier schon
Täuschung oder Ahnungslosigkeit von Finanzierungen und Tilgungsplänen unterstellen. Sorry aber da platzt mir der Kragen, wenn "HilfeHilfe" hier offensichtlich formelle und inhaltlich falsche Berechnungen als Bänker(!) als richtig darstellt. Bedenken Sie, dass es ggf. zum Schaden des Ersteller des Post sein könnte, wenn er nun auch ihren pauschalen Aussagen - die Beweise sind Sie übrigens schuldig geblieben - schenkt.

Was am Ende ein kleines Vergleichskriterium für den Ersteller des Themas sein könnte, ist die Gesamtzinslast über die Gesamtlaufzeit des Darlehens.Diese ist aber auch nur dann aussagekräftig, wenn alle Kosten in der Berechnung enthalten sind und gewisse Annahmen über Zinsen getroffen werden. Wenn Sie hier den Tilgungsplan als Grundlage für einen Ermittlung der Gesamtzinslast nehmen, werden Sie über den Tisch gezogen!
aero201626.08.18 19:12
Infosauger schrieb:
Wo ist der Tilgungsplan korrekt? Sowas gibt eine 6 auf der Berufsschule und auf der Uni einfach nur durchgefallen. Verbraucherschützer würden hier abmahnen. Also Vorsicht! so etwas darf sich eigentlich gar nicht Tilgungsplan nennen nach den neuen Richtlinien.

Lassen Sie sich bloß nicht von den Verkäufern am Markt mit Nebelkerzen eindampfen. Das ist meinst die Strategie von schlechten Beratern. Schauen Sie nach vielen alternativen Konstellationen und Vergleichsberechnungen im Rahmen von längeren Zinsbindungen, mit und ohne Volltilgung, mit und ohne Tilgungsaussetzung von Bausparverträgen. Und wenn es für sie eine Kombi mit einem Bausparvertrag soll, holen Sie von mindestens zwei weiteren Bausparkassen Angebote ein. Ein Berater muss mit Alternativen jonglieren können und die Vor- und Nachteile nicht nur qualitativ sondern anhand von tatsächlichen Zahlen ausdrücken können, die alle Kosten beinhalten und auch die richtigen Zeitpunkte ihres entstehens. Wenn Sie nur eine Variante gezeigt bekommen, ist es ein Verkauf und keine Beratung. Außerdem sollte der Tilgungsplan alle Attribute nach der Verbraucherkreditrichtlinie enthalten. Dieser Tilgungsplan entspricht nicht formel der Richtlinie, sondern auch inhaltlich weicht er von den vorgestellten Produkten deutlich ab. Er ist nicht nur nichts wert, sondern man muss hier schon
Täuschung oder Ahnungslosigkeit von Finanzierungen und Tilgungsplänen unterstellen. Sorry aber da platzt mir der Kragen, wenn "HilfeHilfe" hier offensichtlich formelle und inhaltlich falsche Berechnungen als Bänker(!) als richtig darstellt. Bedenken Sie, dass es ggf. zum Schaden des Ersteller des Post sein könnte, wenn er nun auch ihren pauschalen Aussagen - die Beweise sind Sie übrigens schuldig geblieben - schenkt.

Was am Ende ein kleines Vergleichskriterium für den Ersteller des Themas sein könnte, ist die Gesamtzinslast über die Gesamtlaufzeit des Darlehens.Diese ist aber auch nur dann aussagekräftig, wenn alle Kosten in der Berechnung enthalten sind und gewisse Annahmen über Zinsen getroffen werden. Wenn Sie hier den Tilgungsplan als Grundlage für einen Ermittlung der Gesamtzinslast nehmen, werden Sie über den Tisch gezogen!
Der Junior persönlich! Wow...
Infosauger26.08.18 19:15
aero2016 schrieb:
Der Junior persönlich! Wow...
Ja komm, was wäre wenn Deine Kollegen mit Asbest bauen würden. Das geht gar nicht.
HilfeHilfe26.08.18 20:11
Infosauger schrieb:
Wo ist der Tilgungsplan korrekt? Sowas gibt eine 6 auf der Berufsschule und auf der Uni einfach nur durchgefallen. Verbraucherschützer würden hier abmahnen. Also Vorsicht! so etwas darf sich eigentlich gar nicht Tilgungsplan nennen nach den neuen Richtlinien.

Lassen Sie sich bloß nicht von den Verkäufern am Markt mit Nebelkerzen eindampfen. Das ist meinst die Strategie von schlechten Beratern. Schauen Sie nach vielen alternativen Konstellationen und Vergleichsberechnungen im Rahmen von längeren Zinsbindungen, mit und ohne Volltilgung, mit und ohne Tilgungsaussetzung von Bausparverträgen. Und wenn es für sie eine Kombi mit einem Bausparvertrag soll, holen Sie von mindestens zwei weiteren Bausparkassen Angebote ein. Ein Berater muss mit Alternativen jonglieren können und die Vor- und Nachteile nicht nur qualitativ sondern anhand von tatsächlichen Zahlen ausdrücken können, die alle Kosten beinhalten und auch die richtigen Zeitpunkte ihres entstehens. Wenn Sie nur eine Variante gezeigt bekommen, ist es ein Verkauf und keine Beratung. Außerdem sollte der Tilgungsplan alle Attribute nach der Verbraucherkreditrichtlinie enthalten. Dieser Tilgungsplan entspricht nicht formel der Richtlinie, sondern auch inhaltlich weicht er von den vorgestellten Produkten deutlich ab. Er ist nicht nur nichts wert, sondern man muss hier schon
Täuschung oder Ahnungslosigkeit von Finanzierungen und Tilgungsplänen unterstellen. Sorry aber da platzt mir der Kragen, wenn "HilfeHilfe" hier offensichtlich formelle und inhaltlich falsche Berechnungen als Bänker(!) als richtig darstellt. Bedenken Sie, dass es ggf. zum Schaden des Ersteller des Post sein könnte, wenn er nun auch ihren pauschalen Aussagen - die Beweise sind Sie übrigens schuldig geblieben - schenkt.

Was am Ende ein kleines Vergleichskriterium für den Ersteller des Themas sein könnte, ist die Gesamtzinslast über die Gesamtlaufzeit des Darlehens.Diese ist aber auch nur dann aussagekräftig, wenn alle Kosten in der Berechnung enthalten sind und gewisse Annahmen über Zinsen getroffen werden. Wenn Sie hier den Tilgungsplan als Grundlage für einen Ermittlung der Gesamtzinslast nehmen, werden Sie über den Tisch gezogen!

du redest einen stuss. wenn alle tilgungspläne falsch wären hätten alle kreditinstitue ein ernsthaftes Problem ala wiederufsbelehrung.

wie es sich bei Bausparvertrag bemisst weiss ich nicht. bei Annuitätendarlehen ist alles sauber
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