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„eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht möglich sei, da dadurch die Grundzüge der Planung berührt würden“ und dass es in der Umgebung auch keine früheren Befreiungen gegeben habe…
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Wie realistisch ist es, dass eine Gemeinde bei so einem alten Bebauungsplan von 1968 tatsächlich eine Ausnahme zulässt?
Ich freue mich über jede Einschätzung.. gerne auch von Architekten, Baujuristen oder Bauherren mit ähnlicher Situation.
Als Bauherr in einer irgendwie ähnlichen und irgendwie unähnlichen Situation: ich sehe hier relativ geringe Chancen, außer der Architekt nimmt Kontakt mit den Entscheidern auf und findet eine Möglichkeit, diese mit stichhaltigen Argumenten zu überzeugen. Hier sehe ich jedoch nur wenig Argumentationspunkte.
Mal unsere Situation:
Wir haben auch einen alten Bebauungsplan (von 1966). Der hat ein paar Eigenheiten:
1. Er spricht zwar von Baugrenzen und Baufenstern in der Textfestsetzung, hat jedoch eine Baulinie im Plan eingezeichnet. In der Vergangenheit gab es Anträge von der Baulinie abzuweichen und beliebiger in den Baugrenzen zu bauen. Da das früher keine Befreiung gegeben hat, wurde uns da sehr klar mitgeteilt, dass es da auch heute keine Befreiungen geben wird.
2. Es gab jedoch Befreiungen für Terrassen, Wintergärten und co jenseits der Baulinie. Hier haben wir auch eine Befreiung bekommen.
3. Es gibt ein Verbot von Kniestock, Häuser müssen ein- oder zweigeschossig sein (dort stehen auch nur Bungalows und 2-Vollgeschosser). Hier hätten wir eine Befreiung bekommen, wenn das Haus von außen der Umgebungsbebauung äußerlich soweit ähnelt, dass ein Kniestock nicht erkennbar ist (eben mit Argument der Dämmung, also wir hätten ab 240cm lichten Kniestock bauen dürfen, der optisch sich nicht von einem 2-Vollgeschosser unterscheidet). (Wir sind dann aber auf zwei Vollgeschosse gegangen, weil so eine Minischräge dann doch arg komisch aussah und sich da die Mehrkosten sehr in Grenzen hielten.)
So. Punkt 3 geht zwar etwas in die Richtung, allerdings: Wenn schon vorher Befreiungsanträge abgelehnt worden sind, werden die Sachbearbeiter meiner Erfahrung nach sehr zurückhaltend sein. Und selbst Punkt 3 hätte immer noch den Punkt vorausgesetzt, dass sich das Haus optisch an die anderen anpasst.