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ᐅ Höhe der Abschlagszahlungen


Erstellt am: 02.06.2017 22:51

Knallkörper 03.06.2017 10:59
Mir wäre die Schlussrate viel zu gering. Würde mich nach allen Erfahrungen, die ich privat und beruflich am Bau gesammelt habe, auf nicht weniger als 10% Schlussrate einlassen. Wenn bei Abnahme wenige erhebliche oder viele kleine Mängel festgestellt werden sollten, sind 4% zu wenig.

Nordlys 03.06.2017 11:17
Das macht keiner. Karsten

Knallkörper 03.06.2017 11:20
Nordlys schrieb:
Das macht keiner. Karsten

Kann ich nicht bestätigen, im Gegenteil. Wir haben sogar auf 16% verhandelt, auf 10% sind alle lokalen Anbieter gegangen.

Nordlys 03.06.2017 11:48
Ok. hätte ich nicht gedacht. Karsten

11ant 03.06.2017 12:52
dohuli schrieb:
Falls (!) der BU z.B. nach dem Fenstereinbau pleite geht, bleiben nur 27% um den kompletten Innenausbau zu machen?!
Aber sei es drum, im Endeffekt ist das Vertrauenssache.
Ja, das schrieb ich ja, der Unternehmer steht da während der ganzen Zeit gedeckt. Ohne Fertigstellungsgarantie (die man aber auch nicht für lau kriegt) bleibt da ein Risiko für den Bauherren - das liegt in Höhe des jeweiligen erst begonnenen Abschnittes voll auf seiner Seite.

Aber zwischen den Zeilen gelesen steht das Verhandlungsergebnis doch eigentlich schon da: nämlich den Plan von 2. beginnend unverändert bis 8. abzuarbeiten und die 5 Prozentpunkte aus 1. nach 9. mit reinzuschieben.

Mängelrügen gehören dabei übrigens nicht mitgeschoben: das gehört nur beim Bauträgerhaus so, wo man vor der Schlüsselübergabe nicht auf der Baustelle herumzuturnen hat. Mit einem Zahlungsplan wie diesem verbindet sich üblicherweise auch eine Teilabnahme bis dahin fertiggestellter Gewerke, und das Einfordern dann bereits erkennbarer Nachbesserungsbedarfe. Insofern müssen die vier Prozentpunkte für die "Haustür" keinen Einbehalt für einen zu niedrig gebauten Keller mehr "absichern".

Alexa2017 04.06.2017 16:01
Vielen Dank für die interessanten Antworten. Das deckt sich dann auch mehr mit meinem nicht ganz so guten Bauchgefühl. Ich möchte noch etwas ergänzen - Was mir noch mehr Bauchschmerzen bereitet. Im Vertrag steht:
"Die Bauzeit (von Baubeginn bis Bezugsfertigkeit) beträgt 10 Monate, vorbehaltlich witterungsbedingter Ausfalltage. Der v. g. Preis gilt als verbindlicher Festpreis für die gesamte Bauzeit, längstens doch für 18 Monate nach Vertragsabschluss.
Beträgt die Bauzeit aus vom AN nicht zu vertretenen Umständen mehr als 18 Monate, gerechnet ab Vertragsabschluss, so kann der AN vom AG eine angemessene Entschädigung für die eingetretenen und nachgewiesenen Kostensteigerungen gemäß §642 Baugesetzbuch verlangen."
Ein fester Abschlusstermin wird nicht genannt.
bauzeitschlussratevertragsabschluss