20000 Euro). Wir hatten einen" />20000 Euro). Wir hatten einen Vertrag unterschrieben. Kein bezahlbares bzw. passendes Grundstück gefunden, daher keine Finanzierung. Jetzt müssen wir ein Schadenersatz" />20000 Euro). Wir hatten einen Vertrag unterschrieben. Kein bezahlbares bzw. pas" /> Hausvertrag mit Finanzierungsvorbehalt, Anwalt gesucht
W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Hausvertrag mit Finanzierungsvorbehalt, Anwalt gesucht


Erstellt am: 08.04.2015 13:06

Kalima 08.04.2015 13:06
Hello Allerseits,
Ich bin auf der Suche nach einem guten Anwalt in Rheinland zum Anfechten "Schadenersatz Ansprüche" (>20000 Euro). Wir hatten einen Vertrag unterschrieben. Kein bezahlbares bzw. passendes Grundstück gefunden, daher keine Finanzierung. Jetzt müssen wir ein Schadenersatz von über 20000 Euro bezahlen, weil wir vom Vertrag zurückgetreten sind nach Ablauf der im Vertrag gesetzten Vertragslaufzeit.
Hat jemand gute Tipps für mich?

MfG

Voki1 08.04.2015 22:05
Was genau heißt: "..kein bezahlbares bzw. passendes Grundstück gefunden, daher keine Finanzierung..". In der Regel ist mit dem Finanzierungsvorbehalt der (bonitätsbedingte) Nichterhalt einer Baufinanzierung gemeint. Einen Werkvertrag über die Errichtung eines Hauses schließt man erst dann ab, wenn im Grunde die Grundstücksfrage geklärt ist. Das ist schon deshalb so, da das Objekt ja im Rahmen der Bedingungen eines Bebauungsplanes bzw. nach Bauantrag für das ausgewählte Grundstück feststehen muss und der Werkvertrag die Besonderheiten berücksichtigt.

Wäre das anders, so wäre jede Nichtgewährung der Baufinanzierung (sogar bishin zur Antragsrücknahme) "keine Finanzierung".

Es kommt hier jetzt (wie eigentlich immer) auf den konkreten Vertragsinhalt und die besagte Klausel an. Man unterschreibt keinen Werkvertrag ohne dezidiertes Grundstück.

Wenn Du magst, dann zitiere hier doch mal die besagte Klausel aus dem Werkvertrag.

Tendenziell würde ich hier zunächst für den Anbieter nachvollziehbare Argumente sehen.

Elina 08.04.2015 22:21
Ich lehne mich vielleicht aus dem Fenster aber soweit ich weiß, muß bei einer Schadenersatzforderung nachgewiesen werden, daß der Schaden in der Höhe auch entstanden ist. In Verträge schreiben kann man ja viel. Ich würde das auf jeden Fall prüfen lassen und ggf. es auf eine Klage ankommen lassen (Anwalt einfach mal nach Erfolgsaussicht fragen, um Kosten gering zu halten, kann man das auch übers Internet, zb frag einen Anwalt o.ä.). Es kann zwar sein, daß der Vertragspartner am Ende doch Schadenersatz bekommt aber wahrscheinlich (?) nicht in dieser Höhe. Denn welche Kosten sind ihm denn unterdessen entstanden?

Voki1 08.04.2015 22:22
Z. B. der entgangene Gewinn.

Kalima 09.04.2015 11:17
Danke für die Antworten. Laut Hausverkäufer oder Vermittler vom Anbieter könnten wir raus aus dem Vertrag wenn wir bis zum des im Vertrag festgestelltes Datum kein Grundstück finden. Allerdings wollte er nicht in dem Vertrag " Vorbehalt Grundstück" haben. Stattdessen steht "Vorbehalt Finanzierung"drin in dem Vertrag. Der Verkäufer meinte damals es ist so üblich in der Branche. Er begründete es damit, dass ohne Grundstück gibts sowieso keine Finanzierung.
Der Punkt ist, wir hatten kein Grundstück unsere Wahl gefunden (nach 6 Monaten Suche). Die Zentrale vom Anbieter hat uns vorgeworfen wir versuchen der Verkäufer als Lügner darzustellen. Sie meinten er kann nicht gesagt haben, dass wir so einfach aus dem Vertrag rauskommen falls wir kein Grundstück bis zum gesagten Datum finden. Sie bestehen auf ihre Entschädigung von 20000 Euro!. Außerdem meinten sie, falls wir in Zukunft mit denen bauen möchten, dann wird uns die 20000 Euro gutgeschrieben.

----------------------------

Hallo,

dieser Thread steht im öffentlichen Bereich des Forums. Für die Diskussion Deines Problems ist die Nennung des Anbieters nicht erforderlich; deshalb habe ich ihn aus den bisherigen Beiträgen ebenfalls entfernt. Wünscht Du dagegen die Diskussion zu ihm/seiner Produktpalette, werde ich den Faden ins moderierte Forum verschieben. Falls nicht, möchte ich Dich auffordern, den Anbieternamen nicht mehr zu erwähnen und stattdessen durch "Anbieter" oder "Firma xyz" zu ersetzen.

Btw. ist der genannte Anbieter hier im Forum angemeldet; bei Weiterleitung des Threads in das moderierte Forum wird er sich vlt. in die Diskussion einklinken.

Vielen Dank!
Bauexperte

Steglitz 09.04.2015 11:43
Elina schrieb:
Ich lehne mich vielleicht aus dem Fenster aber soweit ich weiß, muß bei einer Schadenersatzforderung nachgewiesen werden, daß der Schaden in der Höhe auch entstanden ist. In Verträge schreiben kann man ja viel.

Schadenersatz kann man im Vertrag pauschaliert festlegen, solange dem Vertragspartner eingeräumt wird, einen geringeren Schaden nachweisen zu können. Nur liegt dann die Beweislast beim Käufer.

Entscheidend ist, was im Vertrag steht und eventuell was man mit Zeugen oder schriftlich von den Vertragsverhandlungen beweisen kann. Es würde mich nicht wundern, wenn in dem Vertrag mündliche Nebenabreden ausgeschlossen wurden.

Daher sollte man immer sehr genau prüfen (lassen), was man unterschreibt. Hier wird nur ein Rechtsanwalt weiterhelfen können.

Viele Grüße!
vertragspartnergrundstückbaufinanzierungschadenersatzwerkvertraganwaltklausel