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Veldrin87
Hallo zusammen,
einer meiner favorisierten GUs hat in seinem Hauvertrag eine Schlussrate von nur 2,5%.
Ich dachte seit dem neuem Verbraucherbaugesetz 2018 wäre es klar geregelt, dass die Schlussrate bei Abschlagszahlungen mindestens 10% betragen muss (§ 650m Abs. 1 Baugesetzbuch).
Bei drei anderen GUs, die ich gerade in der Auswahl habe, wurde dies in den jeweiligen Verträgen korrekterweise berücksichtigt.
Verstößt der eine GU mit den 2,5% damit gegen geltendes Recht? Was ist davon zu halten?
Im Übrigen missfällt mir auch die Hohe Abschlagszahlung direkt nach der Eingabeplanung (10%). Außerdem fehlt jegliches Wort im Vertrag über die 5% Sicherheitsleistung. Sollten da nun die Alarmglocken klingeln, auch wenn der GU ansonsten einen guten Ruf hat?
Viele Grüße
Veldrin
einer meiner favorisierten GUs hat in seinem Hauvertrag eine Schlussrate von nur 2,5%.
Ich dachte seit dem neuem Verbraucherbaugesetz 2018 wäre es klar geregelt, dass die Schlussrate bei Abschlagszahlungen mindestens 10% betragen muss (§ 650m Abs. 1 Baugesetzbuch).
Bei drei anderen GUs, die ich gerade in der Auswahl habe, wurde dies in den jeweiligen Verträgen korrekterweise berücksichtigt.
Verstößt der eine GU mit den 2,5% damit gegen geltendes Recht? Was ist davon zu halten?
Im Übrigen missfällt mir auch die Hohe Abschlagszahlung direkt nach der Eingabeplanung (10%). Außerdem fehlt jegliches Wort im Vertrag über die 5% Sicherheitsleistung. Sollten da nun die Alarmglocken klingeln, auch wenn der GU ansonsten einen guten Ruf hat?
Viele Grüße
Veldrin