Hausvertrag: Höhe der Schlussrate bei GU

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V

Veldrin87

Hallo zusammen,

einer meiner favorisierten GUs hat in seinem Hauvertrag eine Schlussrate von nur 2,5%.
Ich dachte seit dem neuem Verbraucherbaugesetz 2018 wäre es klar geregelt, dass die Schlussrate bei Abschlagszahlungen mindestens 10% betragen muss (§ 650m Abs. 1 BGB).
Bei drei anderen GUs, die ich gerade in der Auswahl habe, wurde dies in den jeweiligen Verträgen korrekterweise berücksichtigt.
Verstößt der eine GU mit den 2,5% damit gegen geltendes Recht? Was ist davon zu halten?

Im Übrigen missfällt mir auch die Hohe Abschlagszahlung direkt nach der Eingabeplanung (10%). Außerdem fehlt jegliches Wort im Vertrag über die 5% Sicherheitsleistung. Sollten da nun die Alarmglocken klingeln, auch wenn der GU ansonsten einen guten Ruf hat?

Viele Grüße
Veldrin
 
K1300S

K1300S

Das ist ja vermutlich erst mal nur ein Vorschlag. Wenn Dir etwas nicht gefällt, dann lass es ändern. Spielt der GU nicht mit, ist er raus. War bei uns nicht anders, aber der GU war verhandlungsbereit, insofern kein Problem. Ansonsten kannst Du ihn ja mal auf §650m BGB hinweisen.
 
WilderSueden

WilderSueden

10% Schlussrate sollten es schon alleine in deinem Interesse sein. Mit 10 000€ Schlussrate (2,5% von 400 000) wirst du wenn es hart auf hart kommt nicht viel Druck ausüben können. Und deshalb ist das zum Schutz des Verbrauchers auch mittlerweile vorgeschrieben.
Beide Punkte würde ich ansprechen. Gerade bei der Schlusszahlung kann man auch leicht das Problem lösen indem man diese mit dem vorherigen Abschlag (z.B. Außenputz) zusammenlegt.
 
A

andreashm

Aus eigener Erfahrung: Nicht auf geringere Schlussraten einlassen. Ich war so dumm, weil es ja ein bekanntes Unternehmen ist und nicht viel Schief gehen kann. Pustekuchen :(
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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