Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Hausverkauf mit Reinvestition in Neubau?


Erstellt am: 05.06.18 13:42

1
11ant
05.06.18 19:16
paZe86 schrieb:
Meinte Tante (älteres Semester) besitzt ein 3 Parteienhaus aus den 60ern das in der kommenden Zeit renovierungen benötigen wird. Außer einem Kesseltausch wurde bisher nichts getan. Sie lebt von den Mieteinnahmen, hat aber kein Geld das Sie in die Renovierungen stecken kann. Ergo läuft es aufs Verkaufen hinaus.
Das halte ich für eine zu schnell geschossene Conclusio. Aus "Tante" lese ich heraus, daß Du zum Kreis der Erben zählen könntest (aber nicht in gerader Linie verwandt bist), und aus "älteres Semester", daß bis zum Erbfall ggf. keine dreimal zehn Jahre mehr voll werden (?)

Insofern sehe ich hier schwerpunktmäßig ein Steuergestaltungsthema.

Bei einem Dreifamilienhaus käme mir daher als naheliegendst in den Sinn, es zunächst in Eigentumseinheiten aufzuteilen. Für eine Wohnung würde ich erwarten, daß der Mieter (selbst oder ggf. volljährige Kinder) sich für den Erwerb interessieren könnte; eine zweite behielte die Tante selbst ganz; und an der dritten könnte sie Dir gegen entsprechenden Erbverzicht einen Eigentumsanteil schenken. Das nur mal so mit dem ganz stumpfen Bleistift skizziert, ausfeilen kann das nur ein guter Steuerberater. Der könnte aber zum Beispiel auch sagen, dieses und das andere (noch unbebaute) Grundstück zusammen in eine Gesellschaft einzubringen.

Ein Dreifamilienhaus allein kann man ja gerade noch als Gebäude ansehen - zusammen mit einer weiteren Immobilie ist allerdings m.E. die Grenze überschritten, ab der man langsam primär einen (nicht zuletzt steuerrelevanten) Vermögensgegenstand darin sehen sollte.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
dreifamilienhaus