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ᐅ Hauskauf - Was können wir uns leisten?


Erstellt am: 25.06.15 15:37

Musketier29.06.15 07:29
Uwe82 schrieb:
Richtig! Daher lohnt es sich u.u. Das Elterngeld halbiert auszahlen zu lassen. Bei uns ging es da sogar zum einen vierstelligen Betrag, den wir gespart haben. Kommt natürlich auch darauf an, ob das halbe Geld ausreicht und wie es mit der Arbeit in der Zeit geplant ist

Aber nur, wenn man sowieso länger als die 12 Monate zu Hause bleiben möchte.


Im Übrigen ist zu beachten, dass ab 01.07.2015 neue Elterngeldregelungen eingeführt werden.
Uwe8229.06.15 07:43
Musketier schrieb:
Aber nur, wenn man sowieso länger als die 12 Monate zu Hause bleiben möchte.
Nein, denn der Bezugszeitraum sind dann trotzdem nur 12 Monate, danach darf man wieder voll verdienen.

Ob das klassische Splitting nach dem 01.07. Noch möglich ist, weiß ich noch nicht, den Antrag schaue ich mir erst in diesen Tagen an
Musketier29.06.15 07:48
Uwe82 schrieb:
Nein, denn der Bezugszeitraum sind dann trotzdem nur 12 Monate, danach darf man wieder voll verdienen.

Was heißt dann halbiert auszahlen lassen?
Legurit29.06.15 07:57
Erklärt mir das noch mal mit der Steuererklärungsklasse... die Wahl ob 3/5 oder 4/4 bzw. 4/4 mit Faktor ist egal und hat nur zur Folge dass die Nachzahlungen höher oder geringer sind?
Musketier29.06.15 08:05

Für die Steuer ja. letztendlich ist die Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung zu Einkommensteuer.

Für das Elterngeld ist die Steuererklärungsklasse aber eheblich, da das Elterngeld ca. 65% des Nettoentgeldes ausmacht. Also je höher das Netto, desto höher das Elterngeld (solange die Maximalgrenze von 1800€ nicht überschritten wird). Wenn du durch den Wechsel der Steuererklärungsklasse 5/3 etwas mehr vorauszahlst als in der 4/4 oder 3/5, kannst du das dann über die Steuererklärung wieder zurückbekommen.
Legurit29.06.15 08:44
Danke dir. Verstanden. Viele Gedanken für nichts 😀
steuererklärungsklasseelterngeld