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ᐅ Hauskauf - Preis 50/50 aufteilen


Erstellt am: 06.05.19 13:41

boxandroof12.05.19 05:22
boxandroof schrieb:

Wenn es keine weiteren Absprachen oder Ehevertrag gibt, dann berücksichtigt die Zugewinngemeinschaft ja bereits Erbschaften und Vermögen des einen oder anderen vor der Ehe.
Kann man natürlich auch anders und expliziter regeln, was lt. Antworten einige ja auch gemacht haben. In den Antworten sehe ich das irgendwie nicht berücksichtigt, obwohl das der typische Fall sein dürfte.
ypg schrieb:

wenn jemand gern überschwänglich für den Kochtopf einkauft, dann bezahlt er...
Kann man ja machen. Welchen Unterschied macht es aber "am Ende" für den einen oder anderen ohne z.B. vereinbarte Gütertrennung?
ypg schrieb:

Ein gemeinsames Konto für gemeinsame Anschaffungen -> Haus, Kredit etc sollte sein.
Nein, gerade das trennt man kontentechnisch grundsätzlich leider besser, wenn von dem/der einen ein größerer Teil eingebracht wird. Stichwort: Schenkungssteuer.
kaho67412.05.19 08:03
Ich finde das ok, wenn man sich in der Ehe darauf einigt, dass man alles 50/50 aufteilt bei den Kosten. Jedes Paar ist anders.
Wo Ihr aber aufpassen solltet, ist nicht sinnlos Geld an die Bank zu verschenken! Man kann auch innerhalb einer Ehe oder Verwandtschaft gültige Verträge abschließen. Es wäre m.E. dumm, lieber Zinsen an die Bank zu zahlen, als an die Ehefrau.
boxandroof12.05.19 09:09
kaho674 schrieb:

Ich finde das ok, wenn man sich in der Ehe darauf einigt, dass man alles 50/50 aufteilt bei den Kosten. Jedes Paar ist anders.
Na klar ist das ok.

Nur für den Fall der Fälle ist ggf. und u.U. nicht relevant - was ja auch wieder ok sein kann - aber nicht der Philosophie der fin. Trennung entspricht.
TR18812.05.19 10:06
Wir haben uns ja nur größtenteils darauf geeinigt zu teilen. Wir führen da kein Buch und natürlich gibt der eine mal mehr mal weniger dazu. Ich gebe auch lieber mehr als zu nehmen.
Es sind halt nur diese wirklich gemeinsamen Anschaffungen, wie Möbel, Fernseher, abwechseln beim wocheneinkauf.

Jetzt zum Haus noch mal: es stehen die Preisverhandlungen an, wie sollte man dort bestenfalls vorgehen? Der Einfall der Verkäuferin war es unsere und ihre Preisvorstellungen aufzuschreiben und zeitgleich zu übergeben. Da habe ich aber die Befürchtung, dass wir dann mehr angeben, als sie eigentlich will und wir somit unnötig mehr bezahlen würden.

Ich hätte es ja lieber, dass sie als Verkäuferin erst sagt und wir dann das als Grundlage nehmen. Eigentlich auch üblich oder? Wir haben für uns gesagt, wir würden 100.000€ bieten und bis ca. 120 - 130.000€ hochgehen. Sollte aber denke ich auch irgendwie klappen. Sie will gerne an uns verkaufen, wir gerne kaufen. Es gibt keine Konkurrenz. Mein Vater hätte sogar ein vorkaufsrecht.
ypg12.05.19 10:32
ypg schrieb:

Ein gemeinsames Konto für gemeinsame Anschaffungen -> Haus, Kredit etc sollte sein.
boxandroof schrieb:

Nein, gerade das trennt man kontentechnisch grundsätzlich leider besser, wenn von dem/der einen ein größerer Teil eingebracht wird. Stichwort: Schenkungssteuer.
Hä? Das eine hat mit dem anderen... wenig zu tun. Schenkungssteuer gibt es auch nicht, wenn man Wasser, Strom und Gas bezahlen muss.
boxandroof12.05.19 11:00
Bei großen Summen kann es je nach Konstellation so ausgelegt werden. Bei größeren Geldbewegungen sollte man daher aufpassen.
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