ᐅ Hauskauf mit mehreren Bausparverträgen
Erstellt am: 27.09.23 21:31
ypg28.09.23 13:34
KarstenausNRW schrieb:
Sorry, aber das ist so leider falsch. Einzig der Spruch "Kauf bricht Miete nicht" schützt den Mieter. Oder der u.g. Sonderfall, den Du meinst.Weiß nicht. Mir war so, als wenn ich das mal gelesen habe - nicht in diesem Forum 😉Kugelblitz28.09.23 15:34
Also ob das finanziell machbar ist musst du "ausrechnen".
Was mir aber auffällt:
1. Ihr kauft es zusammen aber nur du zahlst den Kredit?
2. Sehr billiger Kaufpreis für das Haus ohne jetzt die genauen Daten zu wissen...muss da wirklich nichts Renoviert/saniert werden?
3. Ich kenne mich mit Mietrecht nicht aus. Ob man den Mieter rausbekommt oder nicht musst du dir im klaren sein, dass dein Mieter zusammen mit dir im Haus wohnt. Das kann ganz schnell nach hinten losgehen wenn es zu Streitigkeiten kommt bezüglich der Wohnung, Miete oder irgendwelchen Schäden. Und glaub mir das geht schneller als man manchmal denkt.
Was mir aber auffällt:
1. Ihr kauft es zusammen aber nur du zahlst den Kredit?
2. Sehr billiger Kaufpreis für das Haus ohne jetzt die genauen Daten zu wissen...muss da wirklich nichts Renoviert/saniert werden?
3. Ich kenne mich mit Mietrecht nicht aus. Ob man den Mieter rausbekommt oder nicht musst du dir im klaren sein, dass dein Mieter zusammen mit dir im Haus wohnt. Das kann ganz schnell nach hinten losgehen wenn es zu Streitigkeiten kommt bezüglich der Wohnung, Miete oder irgendwelchen Schäden. Und glaub mir das geht schneller als man manchmal denkt.
ypg28.09.23 17:08
Hans1993 schrieb:
Das Haus kauf ich von einem Bekannten abKugelblitz schrieb:
Was mir aber auffällt:
1. Ihr kauft es zusammen aberEr will allein kaufen.…..
KarstenausNRW schrieb:
Eine Sperrfrist (die übrigens nicht mindestens 3 Jahre, sondern genau 3 Jahre ist - außer in Gebieten mit Wohnungsknappheit, da sind es 10 Jahre) gibt es lediglich in genau einem Fall. Wenn in einem Mehrfamilienhaus Wohnungen in ETW umgewandelt wurden, nachdem der Mieter dort eingezogen ist, gilt diese Sperrfrist. In allen anderen Fällen gelten die Kündigungsfristen gem. Baugesetzbuch (also maximal 9 Monate).Verstehe! Ich habe noch mal geschaut und das mit der Umwandlung unterschlagen. Danke.Hans199328.09.23 17:50
Hallo zusammen,
danke erste mal für erstes Feedback.
Meine Freundin hab ich nur erwähnt weil ne neu Küche, möbel und so weiter reinkommt und sie die kosten für das übernimmt.
Das Haus ist nicht renoviert bzw. es wurde vor 1-2 Jahren neu Wasserleitung rein gemacht, neue Badezimmer, solaranlage und Fußböden. Es ist einfach in einem "normalen" Zustand Kunststofffenster, Öl-Heizung, Dachisoliert einfach alles ohne großen Schnick schnack.
Eigenbedarfskündigung sollte keine Problem sein, weil die Mieter erst seit 2 Jahren drin sind ich offiziell zu Haus wohne und tatsächlich dann Eigenbedarf hab.
Falls die Bausparkassen eine Grundschuld wollen sollte es ja kein Problem sein dies auf mein abbezahltes und auf das neues Haus zu legen oder?
Gruß
danke erste mal für erstes Feedback.
Meine Freundin hab ich nur erwähnt weil ne neu Küche, möbel und so weiter reinkommt und sie die kosten für das übernimmt.
Das Haus ist nicht renoviert bzw. es wurde vor 1-2 Jahren neu Wasserleitung rein gemacht, neue Badezimmer, solaranlage und Fußböden. Es ist einfach in einem "normalen" Zustand Kunststofffenster, Öl-Heizung, Dachisoliert einfach alles ohne großen Schnick schnack.
Eigenbedarfskündigung sollte keine Problem sein, weil die Mieter erst seit 2 Jahren drin sind ich offiziell zu Haus wohne und tatsächlich dann Eigenbedarf hab.
Falls die Bausparkassen eine Grundschuld wollen sollte es ja kein Problem sein dies auf mein abbezahltes und auf das neues Haus zu legen oder?
Gruß