ᐅ Hausbau starten oder mehr Eigenkapital ansparen?
Erstellt am: 16.01.19 10:10
halmi16.01.19 13:26
Ok, man lernt nie aus. Hatte es auf jeden Fall schon anders gelesen.
Zaba1216.01.19 13:30
Danke für den Link.
Und Du findest jetzt nicht das es sich widerspricht bzw.unlogisch ist? Wie soll das gehen? Konstruiere mal bitte für mich einen theoretischen Fall mit einem Neubauvorhaben, wie es der des TEs ist. Ich bekomme es nicht hin.
Hier nochmal der Text:
Sie können bis spätestens zum 31.12.2023 einen Antrag auf Baukindergeld stellen, wenn Sie zwischen dem 01.01.2018 und 31.12.2020 Ihre Wohnimmobilie gekauft oder die Baugenehmigung erhalten haben. Stichtag beim Kauf ist die Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags.
Wichtig ist, dass Sie den Antrag innerhalb der ersten drei Monate nach Einzug stellen. Das Einzugsdatum steht auf Ihrer Meldebestätigung.
Und Du findest jetzt nicht das es sich widerspricht bzw.unlogisch ist? Wie soll das gehen? Konstruiere mal bitte für mich einen theoretischen Fall mit einem Neubauvorhaben, wie es der des TEs ist. Ich bekomme es nicht hin.
Hier nochmal der Text:
Sie können bis spätestens zum 31.12.2023 einen Antrag auf Baukindergeld stellen, wenn Sie zwischen dem 01.01.2018 und 31.12.2020 Ihre Wohnimmobilie gekauft oder die Baugenehmigung erhalten haben. Stichtag beim Kauf ist die Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags.
Wichtig ist, dass Sie den Antrag innerhalb der ersten drei Monate nach Einzug stellen. Das Einzugsdatum steht auf Ihrer Meldebestätigung.
Caspar202016.01.19 13:34
Wo ist das problem? 01.12.2020 baugenehmigung erhalten. Dann 2021 mit dem Bau vertrödeln, dann 2022 einzug/ummeldung. Innerhalb von 3 monaten in 2022 antrag stellen.
n. Sofern Sie Ihren Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und 31.12.2020 abgeschlossen haben beziehungsweise im genannten Zeitraum eine Baugenehmigung erhalten haben, können Sie bis spätestens zum 31.12.2023 einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Maßgeblich ist, dass die Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug erfolgt.
Zaba1216.01.19 13:38
Ok, hab es verstanden.
Es gibt genau 3 wichtige Fristen:
- Kaufen/Baugenehmigung ab 01.01.18 bis 31.12.20
- Antragstellung nur bis 3 Monate nach Einzug (also nicht verpennen)
- Letzter Antragseingang bis 31.12.23
Natürlich kommt noch der ganze andere Rest dazu wie Kind und Einkommen :-p
Es gibt genau 3 wichtige Fristen:
- Kaufen/Baugenehmigung ab 01.01.18 bis 31.12.20
- Antragstellung nur bis 3 Monate nach Einzug (also nicht verpennen)
- Letzter Antragseingang bis 31.12.23
Natürlich kommt noch der ganze andere Rest dazu wie Kind und Einkommen :-p
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