Wir planen den Kauf eines Grundstücks ohne Bebauungsplan -
Nur Paragraph 34 ist entscheidend für die Bebauung und daher meine Frage hier:
Unsere direkten Nachbarn haben folgende Hausformen:
- Haus mit Satteldach (zählt als 1,5 Geschoss?) -Eckhaus zur Straße;
- Bungalow mit Walmdach ist der andere Nachbar
- dann gibt es eine Lücke auf unserer Seite und eine Schule
- schräg gegenüberliegend ist ein 3-geschössiges Haus
(- 300 Meter gegenüberliegend sind Hochhäuser)
Wir planen eine Stadtvilla mit Walmdach. Wie sieht es mit dem Paragraph 34 aus?
Wäre das erlaubt oder müssten wir die Planung ändern?
Nur Paragraph 34 ist entscheidend für die Bebauung und daher meine Frage hier:
Unsere direkten Nachbarn haben folgende Hausformen:
- Haus mit Satteldach (zählt als 1,5 Geschoss?) -Eckhaus zur Straße;
- Bungalow mit Walmdach ist der andere Nachbar
- dann gibt es eine Lücke auf unserer Seite und eine Schule
- schräg gegenüberliegend ist ein 3-geschössiges Haus
(- 300 Meter gegenüberliegend sind Hochhäuser)
Wir planen eine Stadtvilla mit Walmdach. Wie sieht es mit dem Paragraph 34 aus?
Wäre das erlaubt oder müssten wir die Planung ändern?
Jolo200000 schrieb:
Wir planen eine Stadtvilla mit Walmdach. Wie sieht es mit dem Paragraph 34 aus?
Wäre das erlaubt oder müssten wir die Planung ändern?Absolute Sicherheit sollte ein Anruf bei Eurem Bauamt geben.Ich weiß auch nur von Fläche und gedachten Baugrenzen beim 34er.
H
hanghaus202316.12.23 18:29ypg schrieb:
Absolute Sicherheit sollte ein Anruf bei Eurem Bauamt geben.
Ich weiß auch nur von Fläche und gedachten Baugrenzen beim 34er.Das ist mMn nicht zu empfehlen. Wer schreibt der bleibt. Qualifizierte Bauvoranfrage stellen. Selbst damit hat man keine wirkliche Planungssicherheit, wie man hier im Forum lesen durfte.