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ᐅ Hausbau in eheähnlicher Gemeinschaft - Wie Partner absichern?


Erstellt am: 15.04.16 10:56

toxicmolotof 15.04.16 14:00
Davon hat er auch nichts geschrieben, aber das ist eine Sache, die man nicht ignorieren darf. Denn im Notfall kann das ganz schön teuer werden.

Steffi33 15.04.16 14:01
toxicmolotow schrieb:
Lasst Euch intensiv von einem Fachmann beraten, welche Nachteile durch das "nicht verheiratet sein" bestehen und seid euch diesen Problemen bewusst oder löst sie.


Mich interessiert das Thema auch... Wer wäre der richtige Fachmann für diese Fragen?

LG Steffi

toxicmolotof 15.04.16 14:12
Jemand der sich mit Erbschaftssteuerrecht auskennt. Das könnten z.B. Steuerberater oder Rechtsanwälte sein, aber auch Banker oder Versicherungskaufleute mit entsprechendem Wissen sein.

Aber es kennt sich bei weitem nicht jeder sein.

ONeill 15.04.16 14:20
toxicmolotow schrieb:
Achtung - Steuerfallen!!!

Wenn Personen A und B (unverheiratet) ein Haus bauen und zur Absicherung des Gegenüber z.B. eine Risikolebensversicherung abschließen, dann fällt ggfs. Erbschaftssteuer an, und das nicht zu knapp. Nicht nur für das Haus. Auch für eine ggfs. Versicherungszahlung! Und Kredite können nicht gegengerechnet werden.

Lasst Euch intensiv von einem Fachmann beraten, welche Nachteile durch das "nicht verheiratet sein" bestehen und seid euch diesen Problemen bewusst oder löst sie.

Stichwort z.B. VN ungleich VP!
Hm, genau diese Situation wird es "erstmal" bei meiner Freundin und mir geben. Dann müssen wir uns da echt mal genauer beraten lassen. Kann man das denn unverheiratet umgehen? Eingetragene Partnerschaft oder so?

Komposthaufen 15.04.16 14:27
Vielen Dank für die Antworten.

Es geht uns in erster Linie tatsächlich um die faire Absicherung beider Partner. Meine Freundin würde ja sonst zum Zeitpunkt x "ohne alles" dastehen, hätte sich aber erheblich am Aufbau "meines" Vermögens beteiligt. Der Antwort von ONeill entnehme ich, dass ein Partnerschaftsvertrag eine Alternative zum im Grundbuch eingetragenen Eigentumsanteil sein kann?

Natürlich ist auch die Frage interessant, wie man die durch den Eigentumsübergang oder die sonstige Form der partnerschaftlichen Absicherung entstehenden Kosten (Steuern, Gebühren u.ä.) möglichst gering halten kann 🙂

Viele Grüße.

Madira 15.04.16 14:30
Eine Risikolebensversicherung kann man bei unverheirateten über Kreuz abschließen, dann besteht das Problem mit den Steuern nicht.
steuern