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Erstellt am: 21.09.20 08:55

Joedreck21.09.20 11:48
Doch darf es. 10 Jahre gelten nur bei vermieteten Objekten.
Matthew0321.09.20 11:53
Wäre super wenn der TE auch auf die Gegenfragen und Vorschläge eingehen würde.
Es macht den Eindruck, als wolle er nur ein "geht klar" hören
FloHB12321.09.20 12:49
Matthew03 schrieb:

Wäre super wenn der TE auch auf die Gegenfragen und Vorschläge eingehen würde.
Es macht den Eindruck, als wolle er nur ein "geht klar" hören

Er hat seinen Beitrag heute um 08:55 Uhr erstellt und jetzt haben wir es 12:45 Uhr.
Es soll Menschen geben, die auch mehrere Stunden am Stück konzentriert arbeiten müssen oder Termine haben, bei denen sie nicht die ganze Zeit nebenbei noch in Foren unterwegs sein können

Auch wenn es hier im Forum natürlich Exemplare gibt, die einmal etwas schreiben und danach nicht wieder gesehen wurden, kann man doch etwas mehr Geduld erwarten.
K1300S21.09.20 12:52
Ybias78 schrieb:

Andere Frage. Das Haus wurde 2014 gekauft. Darf es vor 2024 ohne die horrenten Steuern zu zahlen, wieder verkauft werden?
Ja, nach nur fünf Jahren, solange Du selbst drin wohnst bzw. gewohnt hast.
Wiesel2921.09.20 12:59
Wenn das Objekt ausschließlich selbst bewohnt wurde gibt es weder eine 10 Jahresfrist noch eine 5 Jahresfrist sondern garkeine. Du kannst theoretisch im Januar 2020 kaufen und einziehen und im März wieder verkaufen und ausziehen. Sollte das Objekt zwischenzeitlich vermietet worden sein muss das Objekt im Jahr der Veräußerung und den beiden Vorjahren selbst genutzt worden sein. Dann kann die 10 Jahres-Frist trotz zeitweiliger Vermietung auch unterschritten werden.
K1300S21.09.20 13:05
Sorry, Du hast Recht. Also zwei Jahre Eigennutzung, sofern es vorher vermietet war.
jahresfrist