Wenn das Objekt ausschließlich selbst bewohnt wurde gibt es weder eine 10 Jahresfrist noch eine 5 Jahresfrist sondern garkeine. Du kannst theoretisch im Januar 2020 kaufen und einziehen und im März wieder verkaufen und ausziehen. Sollte das Objekt zwischenzeitlich vermietet worden sein muss das Objekt im Jahr der Veräußerung und den beiden Vorjahren selbst genutzt worden sein. Dann kann die 10 Jahres-Frist trotz zeitweiliger Vermietung auch unterschritten werden.