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ᐅ Hausanschlüsse - Abwasser/Entwässerung

Erstellt am: 18.06.23 02:20
B
Bayernbors
B
Bayernbors
18.06.23 02:20
Hallo zusammen,

ich möchte die neuen Hausanschlüsse beantragen, bin aber etwas verwirrt.

Nachdem wir die Baugenehmigung erhalten haben, hat der Architekt den Entwässerungsplan erstellt und diesen bei der Gemeinde eingereicht (aber noch keine Antwort erhalten).

Muss ich den Abwasser-/Entwässerungsanschluss noch extra beantragen oder reicht die Beantragung des Plans aus?

Der Architekt hat einen Regenrückhalt geplant (ist eine Vorgabe der Gemeinde, soweit ich das verstanden habe). Muss ich das selbst gesondert in Auftrag geben? Gehört das zu den Entwässerungsanschlussarbeiten?

Technische Zeichnung zeigt Rohbau mit Fundament, Regenrückhalt und Leitungsführung.


Ich habe auch ein Brief von der Gemeinde über Wasser und Entwässerung bekommen, aber der bezog sich nur auf die Baugenehmigung und nicht auf den Kanalisationsplan. Darin wurden die Kosten für die Wasser- und Entwässerungsanlage erwähnt und dass wir sie nach Abschluss der Bauarbeiten melden sollen.
Sind das die Gebühren für die Wasser-/Abwasseranschlüsse?

Amtliches Schreiben: Baugenehmigung vom 22.12.2022; Hinweise zu Wasser- und Entwässerungsbeiträgen.


Von GU habe ich erfahren, dass der Elektriker den Stromanschluss für das neue Haus beantragen wird.
Muss ich für die verschiedenen Hausanschlüsse (Wasser, Abwasser, Strom & Internet) irgendeinen Abgleich machen?

Wir werden nächste Woche mit der Bodenplatte beginnen. Sollte in dieser Phase etwas getan werden oder erst, wenn der Rohbau fertig ist?

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
M
motorradsilke
18.06.23 07:22
Wir mussten den Wasseranschluss beim Wasserversorger beantragen. Ruf da mal an, die sagen dir, was du machen musst. Oder du findest es auf deren Internetseite.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, beantrage das so früh wie möglich. Manchmal brauchen die länger als man denkt.
kati133718.06.23 11:33
Meistens ist das getrennt. Man zahlt einmal die Erschließungskosten bis zum Grundstück - also die Wasserleitung die ans Grundstück anliegt - es sei denn, das Grundstück wird schon vollerschlossen verkauft. (War bei uns der Fall).
Bei uns ist der Betrag für die Erschließung der Wasserversorgung auch im Notarvertrag.

Und dann musst du noch den eigentlichen Hausanschluss beantragen. Das ist das Stück vom Grundstücksrand ins Haus hinein, und das Setzen des Wasserzählers. Das zahlt idR der Bauherr (bei uns waren das 1600€ in NDS). Es sei denn es ist im Vertrag vom GU mit drin.
Wer die Hausanschlüsse beantragt solltet ihr mit dem GU absprechen. Bei uns war's bei beiden Häusern so, dass die Bauunternehmer das gemacht haben. Beim ersten Haus mussten wir die selber zahlen, beim jetzigen Haus hat der Bauunternehmer das im Vertrag mit drin, das ist aber eher unüblich.

Fragt da aber noch mal nach. Ihr braucht Hausanschlüsse für Wasser, Elektro, ggf Gas, und Telekommunikation. Elektro macht euer Elektriker, das wisst ihr ja jetzt schon. Rest solltet ihr zeitnah klären mit dem Bauunternehmen.

Entwässerung ist noch mal was anderes. Wir mussten das auch gesondert beim Amt beantragen, ging aber sehr schnell durch bei uns. Beim ersten Haus hat der GU allen Papierkram fertig gemacht, uns zum Unterschreiben geschickt, und uns dann eine Anleitung beigelegt wo wir das postalisch hinschicken müssen. 😀 Beim zweiten Haus weiß ich gar nicht wie das gelaufen ist, da hat sich der GU um alles gekümmert.

Wer den Kanalanschluss für Schmutzwasser / Regenwasser zahlt müsste bei euch im Vertrag geregelt sein. Beim ersten Haus mussten wir's extra zahlen, beim zweiten war's inklusive.
W
WilderSueden
18.06.23 15:15
Der Entwässerungsplan wurde bei uns von der Gemeinde abgestempelt und kam zusammen mit einem Formular zurück, in das wir nach Einzug die überdachten und überbauten Flächen nach Versiegelungsgrad eintragen müssen (fürs Niederschlagswasser)
Ob dein Tiefbauer auch die Regenrückhaltung verbaut, sollte in den Unterlagen stehen. In der Regel bietet es sich hier an, eine Kombizisterne zu setzen, deren oberer Teil für die Retention und der untere Teil für den Garten genutzt wird.

Um Versorgeranschlüsse musst du dich selbst kümmern. Bezüglich Strom würde ich nochmal prüfen, hier im Bereich der EnBW ist es so, dass der Elektriker den Zähler beantragt. Den Anschluss von der Hauptleitung zum Anschlusskasten im Technikraum musst du aber beantragen. Und bevor dir irgendeiner ein Kabel durch die Mehrsparte zieht, schau unbedingt, dass klar ist, wer in welche Richtung gehen will. Strom und Wasser dürfen sich nicht kreuzen, Stromanschlusskasten unter Fenstern ist auch schwierig (wurde bei mir dann aber trotzdem verbaut, da der Wasseranschluss schon dort war, wo der Strom sinnvoll wäre...)
B
Bayernbors
20.06.23 10:41
Vielen Dank für Ihre Antworten.

Wir haben die Gemeinde über die verzögerte Antwort für den Entwässerungsplan informiert und sie haben sofort den abgestempelten Plan geschickt (er wurde vor 1,5 Monaten fertiggestellt, aber aus irgendeinem Grund nicht gesendet). Sie haben auch die folgenden Formulare zur Verfügung gestellt, die ausgefüllt und zurückgeschickt werden müssen:
- Antrag auf Genehmigung zur Herstellung eines Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgungsanlage
- Antrag auf Genehmigung zur Herstellung eines Anschlusses an die öffentliche Entwässerungsanlage

Im Hausbauvertrag stand nichts über Hausanschlüsse (nur die Abwasserrohre, die außerhalb des Hauses verlegt werden).

Die Gemeinde hat viele Hinweise gegeben, was vor Baubeginn und bei noch offener Baugrube vor Ort zu prüfen ist. Ich habe das mit GU besprochen, die eine Tiefbaufirma beauftragt haben, ein Angebot dafür zu erstellen.

Die Tiefbaufirma soll sich dann um alle Hausanschlüsse kümmern, nehme ich an.
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