Haus Glück und H. O.

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Cityimmobilien

Die Story geht weiter.

nachdem wir in der ersten Instanz den Prozeß verloren hatten, sind wir in Revision gegangen.
Die Richter entschieden, dass unser Anspruch zu Recht besteht und sprachen uns im Urteil 4 Raten a € 500 zu.
Sollte eine Rate nicht gezahlt werden, würde uns der Gesamtbetrag zugesprochen und Vollstreckbar gemacht.
Genau so kam es auch.
Der gute Herr O. zahlte nicht.
Der Gerichtsvollzieher forderte Ihn mehrfach auf den Offenbarungseid zu leisten.
Nur Herr O. erschien nicht und war auch unter der Firmenanschrift nicht anzutreffen.
Darauf hin wurde Haftbefehl erlassen.
Herr O. wurde gefasst und hat nunmehr am 19.07.2010 die Eidesstattliche Versicherung abgegeben.
Als nächsten Schritt werden wir die Staatsanwaltschaft einschalten, da es sich hier eindeutig um Insolvenzverschleppung handelt.
Herr O. wußte zum Zeitpunkt des urteils bereits das er Zahlungsunfähig ist, was aus einem Antrag seines Anwaltes hervorgeht.
Soviel ist sicher. Ich gebe erst Ruhe wenn ich mein Geld habe oder Herr O. wegen Insolvenzverschleppung verurteilt ist.
Alle die somit noch Geld zu bekommen haben bitte ich sich zu melden um ggf. weitere Anzeigen zu erstatten.

Andreas Niemczyk
 
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A.Heller

Hallo, lieber Leidensgenosse,

auch ich betreibe die Zwangsvollstreckung gegen Herrn O. Bisher leider ohne Erfolg.
Meine Frage wäre hierzu:

a) hat Herr O. als Privatperson die eidesstattliche Versicherung abgegeben, oder als Geschäftsführer einer seiner Firmen?

b) ein Strafverfahren habe ich gegen Herrn O. und Co. im Jahre 2008 bereits bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg "angeleiert". Das Verfahren ist noch immer nicht abgeschlossen. Bei Bedarf bitte eine Mail an mich und ich kläre Sie auf.

c) Herr O. ist Eigentümer von zwei Immobilien in Oldenburg. Bei Bedarf die Forderung im Wege der Zwangssicherungshypothek sichern! Auch da kann ich Ihnen Informationen geben.

Wäre toll, wenn wir uns mal kurzschliessen könnten, denn auch ich vertrete die Ansicht, dass ich Herrn O. ganz bestimmt nicht in Ruhe lassen werde, bis ich mein Geld habe (und das sind viele, viele tausend Euro).

Einen Gruß

A. H.
 
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A.Heller

Hier noch ein kleiner Tipp für alle Leidensgenossen:

Herr O. hat nur als Geschäftsführer eines seiner vielen, in sich verstrickten und m. E. nur auf ****** ausgerichteter Unternehmen (in diesem Fall nach meinen Informationen für die Firma "HausGlück") die eidesstattliche Versicherung abgegeben.
Dies ermöglicht ihm natürlich das "lustige" Weitermachen mit anderen Firmenkonstrukten.
Alle, die einen Titel gegen Herrn O. persönlich haben (wie auch ich), können selbstverständlich die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung von Herrn O. als Privatperson beantragen - es sei denn, die Forderung wird bezahlt. Sollte dieses gelingen, kann Herr O. - zumindest in eigenem Namen - seine weitere Vorgehensweise vergessen.

Daher bitte alle, die gegen Herrn O. und seine Mitstreiter vollstrecken, nicht die Flinte ins Korn werfen. Wir müssen diesen Leuten zeigen, dass ihre ****** Handlungen (das Ermittlungsverfahren gegen Herrn O. läuft bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg seit 2008 (!) - Aktenzeichen kann bei Bedarf mitgeteilt werden) nicht alle Leute beeindrucken. Wir müssen alle gesetzlichen Möglichkeiten ausnutzen, um weitere Leute vor weiteren Schädigungen (Herr O. versucht z. Zt. wieder eine neue Firma ins Leben zu rufen) zu schützen - und sind uns das auch in eigener Sache schuldig.

Also: Nur Mut - und sich nicht von irgendwelchen Anwaltsschreiben aus Kanzleien, die Herrn O. vertreten, beeindrucken lassen (ich habe Ordner voll davon...). In meinem Fall ist Herr O. zumindest zivilrechtlich von dem OLG Oldenburg in die Schranken gewiesen worden. Wohlgemerkt Herr O. persönlich, nicht als Geschäftsführer eines seiner vielen, vielen Unternehmen.

Kopf hoch und auf in den Kampf...

A. Heller
 
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Cityimmobilien

Sehr geehrter Herr Heller,

nach meinem Kenntnistand hat der gute Herr O. nicht mal mehr seine Anwälte bezahlt.
Ich mache da munter weiter und werde mich bei meinem Anwalt erkundigen ob ich nicht direkt gegen Herrn O vollstrecken kann, leider ist mein Titel ja gegen Haus Glück.
Was mich wundert ist, dass Sie einen Titel gegen Herrn O. haben obwohl doch alle Firmen GmbH s waren.
Bitte um einen Tipp wie Sie das gemacht haben

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Niemczyk

P.S habe Herrn O. bereits mitgeteilt das egal mit welcher Firma er in NRW auftaucht, alle Makler von mir informiert werden und ich werde das auch auf meiner Homepage zu gegebener Zeit dann veröffentlichen.
Der kommt hier nicht mehr auf die Füße
 
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A.Heller

Hallo, Herr Niemczyk,

ich stand seinerzeit - glücklicherweise wäre jetzt vermessen zu sagen - direkt mit Herrn O. in Geschäftsbeziehungen.

In meinen Verfahren gegen Herrn O. tauchten insgesamt drei verschiedene Anwälte auf. Hoffentlich merken die auch, wem sie dort auf den "Leim" gegangen sind - oder es sind "Golffreunde". Herr O. soll laut Informationen der für ihn zuständigen Gerichtsvollzieherin sehr feudal leben.

Wir werden sehen, ob es geblendet ist, oder Herr O. doch Geld hat.

Ich wünsche allen Beteiligten

a) Mut zur Durchsetzung ihrer Ansprüche
b) viel Information über die Familie O. (egal ob Ex-Frau, Schwägerin oder weiss der Kuckuck noch wer).
c) ein bißchen Glück

Wir können es alle gebrauchen. Ich denke, wenn alle gemeinschaftlich gegen Herrn O. vorgehen, kann man ihm gehörig Druck machen. Auch ich arbeite daran, dass er bestimmt nicht mehr auf seine Füsse kommt.

Viel Glück und Erfolg für Ihre Ansprüche gegen Herrn O.

A. H.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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