Hallo Zusammen,
ich habe meine Heizungsbaufirma zusätzlich damit beauftragt, nach Aufwand die Badmontage durchzuführen.
Die letzte Lieferung von zwei Waschbecken und Unterschränken kam und die Firma wurde informiert. Nach ca. 1 Woche erhalte ich einen Anruf das es kurzfristig schon am nächsten Tag um 10 Uhr mit der Montage losgeht.
Am nächsten Tag kommt die Firma aber erst um 14 Uhr, montiert den Großteil und fährt nach 2 Stunden wieder. Am darauffolgenden Tag kommt die Firma wieder (um 11 Uhr) und montiert den Rest in 1 Stunde fertig (es war ein Freitag).
Jetzt erhalte ich eine Rechnung:
Tag 1: Anfahrt km
Tag 1: Anfahrt Zeit
Tag 1: 2 Stunden Arbeitszeit
Tag 2: Anfahrt km
Tag 2: Anfahrt Zeit
Tag 2: 1 Stunde Arbeitszeit
Die Aufstellung entspricht der Wahrheit und jeder hier wird mir hier wahrscheinlich anhand von Paragraphen belegen können, dass dies auch gesetzlich so in Ordnung ist.
Aber allein Anfahrt km und Zeit machen mehr als die Hälfte der Rechnung aus. Ich persönlich fühle mich über den Tisch gezogen.. Sie hätten die Arbeiten locker an einem Tag beenden können.
Warum sie weg mussten kann ich nur spekulieren. Aber schon früher bei der Heizungsmontage war um 16 Uhr immer Feierabend.
Habt ihr so einen ähnlichen Fall auch schon erlebt? Kann ich mich hier irgendwie gegen die doppelten Anfahrtskosten wehren?
Danke und viele Grüße
Stefan
ich habe meine Heizungsbaufirma zusätzlich damit beauftragt, nach Aufwand die Badmontage durchzuführen.
Die letzte Lieferung von zwei Waschbecken und Unterschränken kam und die Firma wurde informiert. Nach ca. 1 Woche erhalte ich einen Anruf das es kurzfristig schon am nächsten Tag um 10 Uhr mit der Montage losgeht.
Am nächsten Tag kommt die Firma aber erst um 14 Uhr, montiert den Großteil und fährt nach 2 Stunden wieder. Am darauffolgenden Tag kommt die Firma wieder (um 11 Uhr) und montiert den Rest in 1 Stunde fertig (es war ein Freitag).
Jetzt erhalte ich eine Rechnung:
Tag 1: Anfahrt km
Tag 1: Anfahrt Zeit
Tag 1: 2 Stunden Arbeitszeit
Tag 2: Anfahrt km
Tag 2: Anfahrt Zeit
Tag 2: 1 Stunde Arbeitszeit
Die Aufstellung entspricht der Wahrheit und jeder hier wird mir hier wahrscheinlich anhand von Paragraphen belegen können, dass dies auch gesetzlich so in Ordnung ist.
Aber allein Anfahrt km und Zeit machen mehr als die Hälfte der Rechnung aus. Ich persönlich fühle mich über den Tisch gezogen.. Sie hätten die Arbeiten locker an einem Tag beenden können.
Warum sie weg mussten kann ich nur spekulieren. Aber schon früher bei der Heizungsmontage war um 16 Uhr immer Feierabend.
Habt ihr so einen ähnlichen Fall auch schon erlebt? Kann ich mich hier irgendwie gegen die doppelten Anfahrtskosten wehren?
Danke und viele Grüße
Stefan
Ich kann das nicht nachvollziehen. Wenn wir bei unseren Leistungen absehen können, dass eine Arbeit mit einer Überstunde zu erledigen ist, dann wird das eben so gemacht, um keine weiteren Anfahrtskosten zu produzieren. Rechnet sich mE auch vom eigenen Ablauf als Leistungserbringer nicht.
Wenn ich zwangsweise von der Baustelle abrücke, ist das auch mein Bock bzw. werden diese Mehrkosten dann eben dem Auftraggeber aufgeschlagen, der mich "zwingt", die Baustelle zu verlassen, wenn das nicht mein Fehler ist.
Ich vermute, dass man das also auf dem kurzen Dienstweg klären kann und die zweite Anfahrt nicht zahlt, man sollte aber das Gesamtbild im Auge haben.
MfG
Dirk Grafe
Wenn ich zwangsweise von der Baustelle abrücke, ist das auch mein Bock bzw. werden diese Mehrkosten dann eben dem Auftraggeber aufgeschlagen, der mich "zwingt", die Baustelle zu verlassen, wenn das nicht mein Fehler ist.
Ich vermute, dass man das also auf dem kurzen Dienstweg klären kann und die zweite Anfahrt nicht zahlt, man sollte aber das Gesamtbild im Auge haben.
MfG
Dirk Grafe
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