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ᐅ Handwerker berechnet mehrfach Anfahrtskosten

Erstellt am: 10.08.15 14:56
S
stefanh
Hallo Zusammen,

ich habe meine Heizungsbaufirma zusätzlich damit beauftragt, nach Aufwand die Badmontage durchzuführen.

Die letzte Lieferung von zwei Waschbecken und Unterschränken kam und die Firma wurde informiert. Nach ca. 1 Woche erhalte ich einen Anruf das es kurzfristig schon am nächsten Tag um 10 Uhr mit der Montage losgeht.
Am nächsten Tag kommt die Firma aber erst um 14 Uhr, montiert den Großteil und fährt nach 2 Stunden wieder. Am darauffolgenden Tag kommt die Firma wieder (um 11 Uhr) und montiert den Rest in 1 Stunde fertig (es war ein Freitag).

Jetzt erhalte ich eine Rechnung:
Tag 1: Anfahrt km
Tag 1: Anfahrt Zeit
Tag 1: 2 Stunden Arbeitszeit
Tag 2: Anfahrt km
Tag 2: Anfahrt Zeit
Tag 2: 1 Stunde Arbeitszeit

Die Aufstellung entspricht der Wahrheit und jeder hier wird mir hier wahrscheinlich anhand von Paragraphen belegen können, dass dies auch gesetzlich so in Ordnung ist.

Aber allein Anfahrt km und Zeit machen mehr als die Hälfte der Rechnung aus. Ich persönlich fühle mich über den Tisch gezogen.. Sie hätten die Arbeiten locker an einem Tag beenden können.
Warum sie weg mussten kann ich nur spekulieren. Aber schon früher bei der Heizungsmontage war um 16 Uhr immer Feierabend.

Habt ihr so einen ähnlichen Fall auch schon erlebt? Kann ich mich hier irgendwie gegen die doppelten Anfahrtskosten wehren?

Danke und viele Grüße
Stefan
Bodo!13.08.15 10:21
Ich würde das in jedem Fall mal anwaltlich prüfen lassen. Es riecht ein wenig als wenn hier über die Fahrtpauschalen nochmals abkassiert werden soll. Erst recht, wenn die Arbeiten tatsächlich hätten an einem Tag erledigt werden können.
O
oleda222
13.08.15 10:36
Ich würde erst mal mit dem Handwerker reden, der sollte wohl hoffentlich auch ohne Anwalt wieder zur Besinnung kommen.
wrobel13.08.15 11:08
Moin Moin

Hier wird ja nur von drei Stunden Extraarbeiten geredet.
Wie hoch war denn die Anzahl an Stunden die zusätzlich zum ursprünglichen Auftrag geleistet wurden?

Olli
D
DG
17.08.15 14:45
Ich kann das nicht nachvollziehen. Wenn wir bei unseren Leistungen absehen können, dass eine Arbeit mit einer Überstunde zu erledigen ist, dann wird das eben so gemacht, um keine weiteren Anfahrtskosten zu produzieren. Rechnet sich mE auch vom eigenen Ablauf als Leistungserbringer nicht.

Wenn ich zwangsweise von der Baustelle abrücke, ist das auch mein Bock bzw. werden diese Mehrkosten dann eben dem Auftraggeber aufgeschlagen, der mich "zwingt", die Baustelle zu verlassen, wenn das nicht mein Fehler ist.

Ich vermute, dass man das also auf dem kurzen Dienstweg klären kann und die zweite Anfahrt nicht zahlt, man sollte aber das Gesamtbild im Auge haben.

MfG
Dirk Grafe
baustelle