Haftungsbefreiung für Baustraße soll unterschrieben werden

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Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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J

Joedreck

Ich würde es auch nicht unterschreiben. Ihr habt einen gültigen Vertrag mit der Firma. Diesen gilt es zu erfüllen.
Vom Unternehmen ist es nachvollziehbar. Evtl sparen sie ja an den nötigen Versicherungen. Dazu kommt, wie bereits gesagt, der Umfang der Haftungsbefreiung. Egal was im Zusammenhang mit dem Kran passiert, ihr haftet. Das kann und darf natürlich nicht sein.
 
V

vaderle

Danke schon mal für die Antworten. Ich würde nun erst mal den Baubetreuer der Baufirma mitteilen, dass wir das Schreiben rechtlich prüfen lassen. Wir sind auch beim Bauherren-Schutzbund und da erhoffe ich mir mal jetzt so eine ähnliche Antwort.

Ist schon mal ein super Start in der Bauphase :-/ Aber wie ihr schon schreibt, dass ist im Endeffekt ein Freifahrtschein für alle Schäden.
 
V

vaderle

Der Sachverständige vom Bauherren-Schutzbund meinte zumindest sollte man eine Beweissicherung beim Keller des Nachbarn durchführen. Damit dort keine Mängel übermittelt werden, die vorher schon vorhanden waren. Wegen der Vertragsgeschichte (Bauvertrag bereits unterschrieben und nun kommt dieser Ergänzungsvertrag) soll ich mich an einem Rechtsanwalt wenden, in wie weit das Risiko vom wem getragen werden muss bzw. welche konkreten Inhalte und Aussagen in so einen Schriftstück akzeptabel sind.
 
G

guckuck2

War die Erschließungssituation denn bekannt? Gibt es im Bauvertrag bereits Pflichten hinsichtlich der Erschließung?
Aber das wird der Anwalt klären.
 
V

vaderle

Ich muss mir das ganze noch mal ansehen. Die Baufirma wird bestimmt einen Absatz integriert haben wie "jede Baustraße ist anders und wird gesonderte Maßnahmen sowie Haftungen erfordern". Haben nun am Montag einen Termin mit Anwalt vom Bauherren-Schutzbund. Außerdem werden wir noch die Beweissicherung machen mit dem Baubetreuer vom Bauherren-Schutzbund. Mit etwas Glück sind Ist-Aufnahme und rechtliche Situation nächste Woche geklärt und der Verzug der Bodenarbeiten beläuft sich nur auf 2 Wochen.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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