Haftungsbefreiung bei schweren Baumaschinen

4,50 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Haftungsbefreiung bei schweren Baumaschinen
>> Zum 1. Beitrag <<

F

Fuchur

Das klingt nach einem super Start und wird für den weiteren Verlauf vertrauensbildend sein. Friss oder Stirb, mit der Unterschrift haben wir dich in der Hand... Ich hoffe, du findest eine Lösung :(

...und wenn ich mir jetzt noch vorstelle, wie sehr der Unternehmer aufpasst mit seinem Kran, wo doch jemand anderes jegliche Haftung für ihn trägt...
 
Nordlys

Nordlys

Schade, dass es in Bauforen viel ängstlicher zugeht als zum Beispiel in motortalks. So eine Baufirma gehört im Klartext genannt, die sowas tut. Die Branche ist so voll von Abenteurern, Halbseidenen, Löwen, Rücksichtslosen, dass eine Marktbereinigung ihr gut täte, jedenfalls den Kunden dieser Branche. Ich bin richtig sauer über das, was ich da lesen muss. Karsten
 
M

Mastermind1

Schade, dass es in Bauforen viel ängstlicher zugeht als zum Beispiel in motortalks. So eine Baufirma gehört im Klartext genannt, die sowas tut. Die Branche ist so voll von Abenteurern, Halbseidenen, Löwen, Rücksichtslosen, dass eine Marktbereinigung ihr gut täte, jedenfalls den Kunden dieser Branche. Ich bin richtig sauer über das, was ich da lesen muss. Karsten
Ja man darf hier keine Namen nennen, keine Links, nicht Mal links zu Herstellern wenn es z.b. um Hersteller von Türsprechanlagen geht. Aber das wird sicherlich rechtliche Hintergründe haben. Da gibt es einige Kuriositäten hinsichtlich Haftung.

Aber zurück zum Thema.
Schon mal bei einem örtlichen Baukran Verleih ein Angebot eingeholt?
Von wem der.kran kommt ist doch schei.. egal. Also wenn man am dem Punkt bereits.den joker zieht "mit dem.arbeiten wir immer Zusammen", Terminplan....

Normal gibt es da diverse Anbieter auch örtlich lokale die sich dann -bei bedarf- um Genehmigung bei Landratsamt/gemeinde kümmern usw... Und preislich fair agieren...
 
T

Traumfaenger

Schade, dass es in Bauforen viel ängstlicher zugeht als zum Beispiel in motortalks. So eine Baufirma gehört im Klartext genannt, die sowas tut. Die Branche ist so voll von Abenteurern, Halbseidenen, Löwen, Rücksichtslosen, dass eine Marktbereinigung ihr gut täte, jedenfalls den Kunden dieser Branche. Ich bin richtig sauer über das, was ich da lesen muss. Karsten
Ja man darf hier keine Namen nennen, keine Links, nicht Mal links zu Herstellern....
Leider ist das so, vermutlich der erfolgreichen Lobbyarbeit der Baubranche geschuldet. Aber es funktioniert auch andernorts, siehe Hygieneampel .... Da dürfen Wiederholungstäter Essen mit Dreck verunreinigen und nichts davon darf an die Öffentlichkeit.

So ist es leider auch bei den Baufirmen. Statt ehrlicher Referenzen und Erfahrungen gibt es dann die "100%"-Bewertungen von gekauften Portalen, jede Menge Siegel und ganz viele Auszeichnungen vom eigenen Dachverband... Die Marketingmaschinerie verdrängt hier jeglichen Zweifel und Juristen verbieten den Erfahrungsaustausch zwischen Verbrauchern. Demnächst darf man schwarze Schafe nur noch heimlich im PM oder am Stammtisch nennen. :-(

Wir sind gerade dabei Vergleichsangebote einzuholen, was auch ein wenig Überzeugungsarbeit den Kranverleihern kostet. Die scheinen lieber mit Baufirmen zu arbeiten. Aber es sieht gut aus, ich werde berichten.
 
B

Bieber0815

Also ganz grundsätzlich empfehle ich ein Beratungsgespräch beim Fachanwalt für Baurecht, um die vertragliche Lage mal aufzuklären. Das ist gut investiertes Geld und nie zu spät!

Weiterhin empfehle ich einen Baubegleiter, Baugutachter, Sachverständigen oder so ähnlich, der euch baufachlich zur Seite steht und in diesen Belangen berät.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4837 Themen mit insgesamt 97054 Beiträgen

Ähnliche Themen
22.12.2019Kran vom Nachbarn auf meinem Grundstück Beiträge: 67
23.03.2016Positionierung Kran: Straße/Nachbar/Bahnmast Beiträge: 29
12.10.2017Baustellen-Kran aufstellen - Aber es gibt keinen Platz? Beiträge: 27
16.07.2023Kran Schwenkbereich in sehr dicht bebauutem Wohngebiet Beiträge: 25
02.07.2021Haftung bei genehmigungsfreistellung Beiträge: 17

Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben