Hallo an alle,
ich hab schon viel gelesen und erhoffe mir ein wenig Hilfe...
Wir bauen ein Haus und sind zu 90% fertig. Die Preisbindung läuft ende Oktober aus und vertraglich ist nichts geregelt was danach passiert.
Jetzt kam unser GU mit der Forderung von 50.000€ um die Ecke.
Begründung von ihm: Stand heute ist das haus 18,66% teurer also 51.250€ deswegen fordert er von uns 50.000€.
Er hat schon am Telefon signalisiert das es nicht 50K werden aber die gebotenen 10K von uns waren zu wenig.
Jetzt ist die frage ob wir das völlig falsch sehen? Ich sehe es nicht ein auf das komplette Haus mehr zu bezahlen sondern nur auf die Posten die noch offen sind. Sind ca. 8K wenn man wirklich die 18% nimmt.
Versteht man was ich meine?
Kennt sich da jemand rechtlich aus oder hat ein paar Tipps wie man da argumentieren kann?
Unser Anwalt rät zur Einigung im Bereich von 15-20K.
ich hab schon viel gelesen und erhoffe mir ein wenig Hilfe...
Wir bauen ein Haus und sind zu 90% fertig. Die Preisbindung läuft ende Oktober aus und vertraglich ist nichts geregelt was danach passiert.
Jetzt kam unser GU mit der Forderung von 50.000€ um die Ecke.
Begründung von ihm: Stand heute ist das haus 18,66% teurer also 51.250€ deswegen fordert er von uns 50.000€.
Er hat schon am Telefon signalisiert das es nicht 50K werden aber die gebotenen 10K von uns waren zu wenig.
Jetzt ist die frage ob wir das völlig falsch sehen? Ich sehe es nicht ein auf das komplette Haus mehr zu bezahlen sondern nur auf die Posten die noch offen sind. Sind ca. 8K wenn man wirklich die 18% nimmt.
Versteht man was ich meine?
Kennt sich da jemand rechtlich aus oder hat ein paar Tipps wie man da argumentieren kann?
Unser Anwalt rät zur Einigung im Bereich von 15-20K.
M
MSHausbau06.10.22 16:02andimann schrieb:
Moin,
ähm, die Preisbindung sollte sich im Allgemeinen auf den Baubeginn beziehen. Sprich, wenn der GU anfängt, hat er das Haus im Zeitraum X zu einem Preis von Y fertigzustellen. Wenn er den Bau verzögert, hat er Pönale zu zahlen und nicht noch Mehrkosten zu berechnen. Mit der Argumentation des GUs könnte er ja auch das Anbringen der Türklingel 10 Jahre verzögern und dann von dir den Hauspreis in 10 Jahren verlangen. (Ja, ist überspitzt, aber darauf läuft es hinaus)
Aber das Vertragskonstrukt muss ein sehr seltsames sein, ihr wart ja anscheinend schon beim Anwalt und selbst der rät euch 15-20 k€ zu bezahlen?!?
Vielleicht kannst du da noch etwas mehr Infos liefern, so passt das alles nicht zusammen.
Viele Grüße,
AndreasOk ich fahre erstmal nachhause. Hab nicht mit Antworten innerhalb von Minuten gerechnet.Danke erstmal dafür!
M
MSHausbau06.10.22 16:03WilderSueden schrieb:
Von wann ist der Vertrag und wie kommt der GU dem Schluss, dass es jetzt 51....€ sind? Eigene Berechnungen oder Baukostenindex?
War der GU zu irgendwelchen Vorleistungen verpflichtet (z.B. Bauantrag...) die eventuell für Verzögerungen gesorgt haben? Was steht zur Bauzeit?Vertrag ist exakt 1 Jahr her. deswegen läuft die Bindung aus. Wir sehen ja ein mehr zu bezahlen. allerdings nur auf das was außerhalb der Zeit von 12 Monaten liegt.Bauzeit 8 Monate. Übergabetermin haben wir den 01.12
W
WilderSueden06.10.22 16:06MSHausbau schrieb:
Vertrag ist exakt 1 Jahr her. deswegen läuft die Bindung aus. Wir sehen ja ein mehr zu bezahlen. allerdings nur auf das was außerhalb der Zeit von 12 Monaten liegt.
Bauzeit 8 Monate. Übergabetermin haben wir den 01.12Was ist mit den anderen 4 Monaten? In wessen Verantwortung fallen die?Und wessen Schuld ist, dass das Haus noch nicht fertig ist? Eure oder die des GU (darunter fallen auch "Lieferschwierigkeiten")
M
MSHausbau06.10.22 16:20WilderSueden schrieb:
Was ist mit den anderen 4 Monaten? In wessen Verantwortung fallen die?
Und wessen Schuld ist, dass das Haus noch nicht fertig ist? Eure oder die des GU (darunter fallen auch "Lieferschwierigkeiten")Da ist das Bauamt „Schuld“. 3 Monate haben die gebraucht. Und dann sind es ja 40 Tage bis der Bau richtig losgehtW
WilderSueden06.10.22 16:33Das ist jetzt nicht so ungewöhnlich, dass eine Baugenehmigung 2-3 Monate dauert. Da habt ihr auf jeden Fall einen ungünstigen Vertrag unterschrieben, denn selbst unter günstigen Bedingungen wie Kenntnisgabeverfahren wäre das ziemlich knapp: 2-4 Wochen bis der Bauantrag fertig ist, 1 Monat Genehmigung, 4-6 Wochen für die Eintaktung, 8 Monate Bauzeit.
Für mich stellt sich gerade die Frage ob solche Planungen mit dem Verbraucherschutz vereinbar sind.
Für mich stellt sich gerade die Frage ob solche Planungen mit dem Verbraucherschutz vereinbar sind.
M
MSHausbau06.10.22 16:58WilderSueden schrieb:
Das ist jetzt nicht so ungewöhnlich, dass eine Baugenehmigung 2-3 Monate dauert. Da habt ihr auf jeden Fall einen ungünstigen Vertrag unterschrieben, denn selbst unter günstigen Bedingungen wie Kenntnisgabeverfahren wäre das ziemlich knapp: 2-4 Wochen bis der Bauantrag fertig ist, 1 Monat Genehmigung, 4-6 Wochen für die Eintaktung, 8 Monate Bauzeit.
Für mich stellt sich gerade die Frage ob solche Planungen mit dem Verbraucherschutz vereinbar sind.Ich weiß… ich nachgang ist man schlauer. Ist aber nicht weiter ein Problem. Mir geht es ja nur um die Nachforderung die ich einfach übertrieben finde. Der Chef hat ja selber in einer Email geschrieben das ganze Haus kosten 51k mehr. Wir sind aber fast fertig und sollen komplett aufs ganze Haus die Erhöhung zahlen? Halte ich für falsch… oder wie sehr ihr das?Ähnliche Themen