Grundstückskaufvertrag -> Änderungen/Ergänzungen

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Andre77

Hallo,

habe einen Entwurf vom Notar bekommen und von der Anwältin prüfen lassen. Es ergaben sich einige Punkte die ergänzt bzw. geändert oder komplett rausgelassen werden sollten. Dies habe ich dem Notar mitgeteilt. Wie ist jetzt der weitere Weg? Wird der Notar dies "einfach so" abändern? Wird der Verkäufer durch den Notar über meine Änderungen/Ergänzungen u.s.w. informiert und muss dies absegnen, oder wie läuft das?

Danke für Rückmeldungen!
 
Nordlys

Nordlys

Ja. Der Notar muss das, wenn er es verantworten kann, einppflegen und der VKf. muss damitbauch einverstanden sein. Sonst geht es nicht. Es ist nicht Dein, sondern Euer beider Verteag.
 
A

Andre77

Danke Nordlys.

Noch eine Frage zum Besitzübergang. Wie sollte man sich da verhalten in Bezug auf eine Grundstückshaftpflichtversicherung (für ein unbebautes Grundstück)?. Der Verkäufer ist ja bis zur Umschreibung der Eigentümer, Besitzübergang wird im Januar (so der Plan) stattfinden, mit allen Rechten und Pflichten, Nutzungen, Lasten, Abgaben aller Art gehen auf den Käufer.

Danke!
 
Nordlys

Nordlys

Deine Haftpflicht ab Besitzübergang. Wenn Du Haus und Grundeigentümerverein beitrittst, ist diese im Beitrag inkludiert. Jedenfalls hier ist es so.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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