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Peterlein26.07.24 10:11Hallo,
ich hätte hier zwei Fragen zur formlosen oder förmlichen Bauvoranfrage.
Muss der Architekt hierfür eine Bauvorlageberechtigung haben?
Ist eine schriftliche Genehmigung des Grundstückseigentümer für das Bauamt erforderlich?
ich hätte hier zwei Fragen zur formlosen oder förmlichen Bauvoranfrage.
Muss der Architekt hierfür eine Bauvorlageberechtigung haben?
Ist eine schriftliche Genehmigung des Grundstückseigentümer für das Bauamt erforderlich?
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nordanney26.07.24 10:19Peterlein schrieb:
Hallo,
ich hätte hier zwei Fragen zur formlosen oder förmlichen Bauvoranfrage.
Muss der Architekt hierfür eine Bauvorlageberechtigung haben?
Ist eine schriftliche Genehmigung des Grundstückseigentümer für das Bauamt erforderlich?Es kommt darauf an, welche Fragen gestellt werden. Grundstück. kannst Du auch als Privatperson eine Anfrage stellen. Der Unterschied zwischen formlos und förmlich in Sachsen ist mir nicht bekannt. Kenne dort nur eine Bauvoranfrage.Und nein, die schriftliche Genehmigung ist nicht erforderlich. Selbst beim Bauantrag nicht, kann aber vom Amt gefordert werden.
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Peterlein26.07.24 10:44besten Dank für die schnelle Antwort
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Peterlein26.07.24 11:03Wenn ich das richtig verstehe, kann jeder eine Bauvoranfrage für jedes Grundstück stellen?
Es ist klar, er braucht einen Lageplan und bezahlt die Gebühren beim Amt.
Und wie bekomme ich heraus, ob für mein Grundstück schon eine Bauvoranfrage gemacht wurde?
Es ist klar, er braucht einen Lageplan und bezahlt die Gebühren beim Amt.
Und wie bekomme ich heraus, ob für mein Grundstück schon eine Bauvoranfrage gemacht wurde?
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nordanney26.07.24 11:08Peterlein schrieb:
Und wie bekomme ich heraus, ob für mein Grundstück schon eine Bauvoranfrage gemacht wurde?Gar nicht. Da wirst Du keine Antwort drauf bekommen.