ᐅ Grundstücke teilen und wieder zusammenführen?
Erstellt am: 31.03.20 11:55
Escroda01.04.20 09:40
Information der Stadt Pforzheim:
Die Gebühren der Vermessung werden nach dem Landesgebührengesetz (LGeb) und dem Gebührenverzeichnis (GebVerz) Nr. 30 (öffentliche Vermessungsleistungen) erhoben.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Flurstücke, der neuen Grenzpunkte sowie dem Bodenwert.
Flurstückverschmelzungen sind gebührenfrei.
In NRW stehen am Ende etwa 2000,- - 3000,-€. Wird bei Euch ähnlich sein.
Die Gebühren der Vermessung werden nach dem Landesgebührengesetz (LGeb) und dem Gebührenverzeichnis (GebVerz) Nr. 30 (öffentliche Vermessungsleistungen) erhoben.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Flurstücke, der neuen Grenzpunkte sowie dem Bodenwert.
Flurstückverschmelzungen sind gebührenfrei.
In NRW stehen am Ende etwa 2000,- - 3000,-€. Wird bei Euch ähnlich sein.
11ant01.04.20 14:18
nanu89 schrieb:
Die Zufahrt ist südlich, also von Skizze aus gesehen zu Nummer 3.Eine Garage haben die Eltern nicht, oder steht die auf dem Süd-Flurstück ? - die Erschließung läßt ja vermuten, daß bis zu den Eltern hoch eine Zuwegung führen müßte.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
nanu8901.04.20 19:32
Nein zu den Eltern ist nur Wiese.
Das untere Grundstück wird von Süden aus angefahren.
Das obere von Osten separat.
Das untere Grundstück wird von Süden aus angefahren.
Das obere von Osten separat.